Die Innenminister der Länder haben sich auf ihrer Herbstkonferenz in Bremen auf die Verlängerung der Bleiberechtsregelung bis Ende 2011 geeinigt. Wir fassen die Ergebnisse kurz zusammen und geben erste Tipps für die Beratung.
Die Innenminister einigen sich auf eine weitere Übergangslösung: Das Bleiberecht wird um zwei Jahre bis 31.12.2011 verlängert, wenn sich die Flüchtlinge um einen Job bemühen. Damit sind tausende Betroffene, die es nicht geschafft haben, eine Arbeit zu finden, die ihren Lebensunterhalt sichert, vorerst vor einer Abschiebung geschützt.
In einer Pressemitteilung hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bedauert, dass sich die Innenminister nicht zu einer grundsätzlichen Reform der Altfallregelung durchringen konnten, um die unsäglichen Kettenduldungen endlich zu beenden. Durch die Ausschlussgründe hat ein großer Teil der Flüchtlinge keine Chance unter diese Regelung zu fallen.
Der Flüchtlingsrat B.-W. fordert deshalb weiterhin:
– Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie z. B. krank oder alt sind, Kinder erziehen oder Angehörige pflegen.
– Hier geborene oder aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene müssen ein gesichertes Bleiberecht erhalten, ohne dass damit die Familien auseinander gerissen werden, weil auf die Ausreise der Eltern bestanden wird.
– Unterbrechungen des Aufenthaltes dürfen nicht zu einem Verlust des Bleiberechts führen; frühere Aufenthaltszeiten sollten angerechnet werden.
– Die Bleiberechtsregelung muss auch für Personen greifen, die noch im Asylverfahren sind.
– Straftaten bei einzelnen Personen dürfen nicht dazu führen, dass auch alle anderen Familienmitglieder von der Altfallregelung ausgeschlossen werden.
– Die Stichtagsregelung muss aufgehoben und stattdessen eine Mindestaufenthaltsdauer eingeführt werden.
Weitere Informationen:
– IMK-Beschluss im Wortlaut (siehe Anhang: „IMK-Beschluss Bleiberecht“)
– Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg
– Erläuterungen von Timmo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat