„Das Presseecho zur Anhörung am Montag im Innenausschuss des Berliner
Abgeordnetenhauses zur Residenzpflicht ist so zwiespältig, wie es auch
die Äußerungen des Berliner Innensenators waren.
Körting sprach sich zwar für Verhandlungen über die Aufhebung der
Residenzpflicht zwischen beiden Bundesländern aus und stellte auch eine
Bundesratsinitiative zur Änderung des AufenthG und des AsylVfG in
Aussicht. Er sprach aber auch von großen rechtlichen Unsicherheiten, die
jetzt erstmal geprüft werden müssten, und berief sich auf angebliche
Bedenken des Bundesinnenministeriums.
Es scheint nötig, weiter Druck auf die Berliner und die Brandenburger
Landesregierung zu machen.
Unsere Pressemitteilung zum Ergebnis der heutigen Anhörung:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=472
Der TOP Resettlement – Aufnahme von Flüchtlingen in Berlin – wurde
vertagt und wird vsl. am 08.03.2010 im Innenausschuss behandelt.
Anbei:
Presse, Stellungnahmen, mögliche Handlungschritte zur Aufhebung der
Residenzpflcht
Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de
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Das Presseecho von morgen:
Berliner Zeitung 23.02.2010
Im großen Bogen um die Stadt – Innensenator Körting will Flüchtlingen in
Brandenburg den Aufenthalt in Berlin künftig erleichtern
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/156574/156575.php
Tagesspiegel 23.02.2010
Asylbewerber warten weiter auf Freizügigkeit
http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3038743
Neues Deutschland 23.02.2010
Residenzpflicht wird geprüft
http://www.neues-deutschland.de/artikel/165705.residenzpflicht-wird-geprueft.html
TAZ 23.02.2010
Keine Reisefreiheit für Flüchtlinge
http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/keine-reisefreiheit-fuer-fluechtlinge/
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Die Positionen der „ExpertInnen“ zur heutigen Anhörung:
Beate Selders, Tischvorlage zur Anhörung am 22.02.2009 (3 Seiten)
http://www.residenzpflicht.info/report-inhalt/Stellungnahme_Beate_Selders.pdf
Beate Selders, Dokumentation „Keine Bewegung – Die Residenzpflicht für
Flüchtlinge“, als Broschüre, pdf oder html
http://www.residenzpflicht.info/bestellen/
Rechtsanwalt Rolf Stahmann, Rechtsgutachten „Welche rechtlichen
Möglichkeiten gibt es für die Verwaltung, den Bereich asyl- und
aufenthaltsrechtlicher räumlicher Beschränkungen generell zu erweitern?“
(40 Seiten)
http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/Stahmann_-_Residenzpflicht-Gutachten.pdf
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Tischvorlage zur Anhörung am,
22.02.2009 (13 Seiten)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Classen_Residenzpflicht_Berlin_220210.pdf
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Infoseite zur Residenzpflicht
Infos, Termine, Fälle, Aktionen, Rechtshilfe, Material, Presse:
http://www.residenzpflicht.info/
Bericht zur Anhörung heute
http://www.residenzpflicht.info/news/anhorung-zur-residenzpflicht-im-berliner-abgeordnetenhaus/
> Am 26.02.2010 Gerichtsverhandlung in Halle über Gebühren für
»Urlaubsscheine«
http://www.residenzpflicht.info/prozesse/solidaritat-mit-komi-e/
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Mögliche Schritte zur Erweiterung der Residenzpflicht auf Berlin und
Brandenburg, vgl. Stellungnahme Flüchtlingsrat Berlin S. 12/13:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Classen_Residenzpflicht_Berlin_220210.pdf
* Berlin und Brandenburg sollten für Asylsuchende gemäß § 58 Abs. 6
AsylVfG – ggf. auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung – eine
Erweiterung der Bewegungsfreiheit auf ganz Brandenburg und Berlin
vornehmen. Zu prüfen ist, ob dies in Ausübung des Ermessens nach
§ 12 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch für Geduldete in Betracht kommt.
* Brandenburg sollte als Sofortmaßnahme die Bewegungsfreiheit für
Geduldete und Asylsuchende auf das ganze Land ausweiten.
* Berlin und Brandenburg sollten als Sofortmaßnahme die Erteilung von
Verlassenserlaubnissen so großzügig wie nur möglich gestalten. Die
Verlassenserlaubnisse sollten anlässlich des regulären Vorsprachetermins
erteilt und an die Geltungsdauer der Aufenthaltstitels angepasst werden
werden. Auf die Privatsphäre berührende nähere Nachforschungen zum
Anlass der Reise sollte verzichtet werden.
* Berlin und Brandenburg sollten die Möglichkeit umfassend nutzen, für
Geduldete gemäß § 61 Abs. 1 S. 3 AufenthG nach 12 bzw. 48 Monaten auf
die Residenzpflicht ganz zu verzichten.
* Berlin und Brandenburg sollten eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung
der Residenzpflicht im AsylVfG und AufenthG sowie der Wohnsitzauflagen
in der VwV AufenthG einbringen.
* Sinnvoll wären ergänzend hierzu Initiativen zur Aufhebung der
Lagerpflicht, des Arbeitsverbotes, der bundesweiten Umverteilung sowie
des Asylbewerberleistungsgesetzes.