Mho Bahram droht in Syrien Haft und Folter

Schickt bitte folgenden Brief per Fax an das Ausländeramt Landshut.
Protestiert mit Telefonanrufen, Schickt ein mail an: poststelle@landshut.de

An das Ausländeramt Landshut

z.H. Werner Holzner

Luitpoldstr. 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 – 88 13 16
Fax: 0871 – 88 16 68

Sehr geehrter Herr Holzner,

Ich bin habe erfahren, dass Bahram Mho derzeit in München in Abschiebehaft sitzt und Ihre Behörde eine Abschiebung von Herrn Bahram Mho nach Syrien plant. Für den syrischen Staatsangehörigen bedeutet dies, dass er in Syrien mit einer sofortigen Inhaftierung rechnen muss, was dort in der Regel mit Mißhandlung oder Folter einher geht. Eine Abschiebung würde außerdem bedeuten, dass er von seinen drei in Deutschland lebenden Kindern und seiner Frau getrennt werden würde.

Mich erschreckt, dass Ihre Behörde in der aktuellen politischen Situation auch nur daran denkt, Flüchtlinge nach Syrien abzuschieben, während das Assad-Regime brutal gegen protestierende Regimegegner vorgeht und der Geheimdienst gerade mit einer Verhaftungswelle beginnt. Wie Sie sicher auch aus der Presse wissen, wurden In den letzten Tagen wurden mehr als 100 DemonstrantInnen allein in der Stadt Deraa erschossen.

Bereits vor der aktuellen Zuspitzung der politischen Lage in Syrien war lange bekannt, dass Syrien ein Folterstaat ist. Die Kurdische Bevölkerung ist in Syrien entrechtet, Angehörige yezidischen Glaubens werden massiv diskriminiert und eine unliebsame Äußerung oder auch nur die kleinste oppositionelle Handlung kann zu Inhaftierung und Folter führen.

Aktuelle Fälle von mehreren Familien und Einzelpersonen, die in den letzten zwei Jahren von Deutschland aus nach Syrien abgeschoben wurden, belegen die Gefahr, die für Abgeschobene besteht: Khaled Kenjo wurde im September 2009 aus Deutschland nach Syrien abgeschoben und dort monatelang inhaftiert. Vorgeworfen wurde ihm die „Beschmutzung des Ansehens Syriens im Ausland“. In Syrien ist das eine Straftat, die man auch schon begangen haben kann, wenn man in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat. Auch vier Mitglieder der Familie Cindo, die im Oktober 2009 nach Syrien abgeschoben wurden, waren dort mehr als 2 Wochen inhaftiert und hätten mit weiterer Repression rechnen müssen, wenn sie nicht erneut aus Syrien geflohen wären. Am 1. Februar 2011 wurden der 62-jährige Badir und sein 15-jähriger Sohn Anuar aus Hildesheim in Niedersachsen abgeschoben und dabei von Frau und Tochter getrennt. Badir und Anuar wurden nach der Ankunft in Syrien sofort inhaftiert, der Vater blieb 2 Wochen, der Sohn mehr als 4 Wochen in Haft. Sie sind nun wieder auf freiem Fuß, müssen aber mit weiteren Festnahmen rechnen. Trotz dieser Fälle will Deutschland an dem Ziel festhalten tausende Flüchtlinge auf Basis des „Rückübernahmeabkommens“, dass die Bundesregierung mit dem Assad-Regime getroffen hat, nach Syrien abzuschieben.

Mho Bahram könnte der nächste sein, der aus Deutschland abgeschoben und dann in Syrien verhaftet und misshandelt wird. Er floh vor 11 Jahren nach Deutschland, da er als Angehöriger der kurdischen und yezidischen Minderheit in Syrien verfolgt und entrechtet ist. Wenn er jetzt abgeschoben wird, ist es gut möglich, dass auch ihm die „Beschmutzung des Ansehens Syriens im Ausland“ vorgeworfen wird. Ich finde es unverantwortlich, dass Sie Herrn Bahram Mho nun trotz dieser Gefährdung abschieben wollen.

Ich möchte wissen, ob Sie garantieren können, dass Herrn Bahram Mho in Syrien nichts zustößt!

Ich möchte auch wissen, wer die Verantwortung übernimmt, wenn ihm dann doch etwas zustoßen sollte!

Ich fordere Sie dringend dazu auf, die Abschiebung von Herrn Mho zu stoppen und dafür zu sorgen, dass er aus der Abschiebehaft entlassen wird!

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

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