Serbien stellt „Beihilfe zu Asylmissbrauch“ unter Strafe

Umfassende Reform des serbischen Strafgesetzbuches

4. März 2013 – Am 24. Dezember 2012 verabschiedete das serbische Parlament eine umfassende Reform des serbischen Strafgesetzbuchs, darunter auch ein Artikel, der die „Ermöglichung des Missbrauchs von Rechten in einem fremden Staat“ unter Strafe stellt. Mit der Bestrafung von Personen, die serbischen StaatsbürgerInnen dabei helfen, ins Ausland zu gelangen, um dort Asyl zu suchen, will der serbische Staat das Phänomen der sogenannten „lažni azilanti“, falschen Asylbewerber, wie sie in den serbischen Medien und im politischen Diskurs genannt werden, in Griff zu bekommen und die Visafreiheit retten. Der neue Artikel 350a, „Ermöglichung des Missbrauchs von Rechten in einem fremden Staat“, der ins serbische Strafgesetzbuch hinzugefügt wird, beinhaltet den Vorwurf, dass serbische StaatsbürgerInnen, die im Ausland Asyl suchen, ihre Lage in Serbien bewusst falsch darstellen, indem sie eine Gefährdung ihrer Menschenrechte suggerieren, um in den Genuss von „politischen, sozialen, ökonomischen und anderen Rechten“ zu gelangen. Um das zu verhindern, werden nun Personen, die ihnen dabei helfen, hart bestraft. Bis zu drei Jahren Haft riskiert derjenige, der serbischen StaatsbürgerInnen dabei hilft ins Ausland zu gelangen, indem er oder sie sie befördert, unterbringt oder versteckt. Bei gemeinschaftlichem Handeln erhöht sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Haft; Organisatoren droht eine Höchststrafe von bis zu acht Jahren.

Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Parlament, erklärte der serbische Justizminister, Nikola Selaković schlicht, es sei nötig, die Unterstützung serbischer StaatsbürgerInnen, die das Recht auf Asyl im Ausland missbrauchen würden, zu kriminalisieren. In der anschließenden Debatte, äusserten mehrere Abgeordnete der Regierungsparteien, wie beispielsweise Neđo Jovanović von der regierenden Sozialistischen Partei, ihre Zufriedenheit, dass „das Problem der Asylbewerber in unserem und anderen Staaten“ endlich erkannt werde. Weitere Abgeordnete rechtfertigten die Kriminalisierung von Personen, die AsylbewerberInnen bei ihrer Aus- und Weiterreise helfen, mit dem Verweis auf die Gefährdung der Visumfreiheit. Srđan Spasojević von der Partei “Neues Serbien” erklärte, das Problem der “falschen Asylbewerber” habe mittlerweile solche Ausmaße angenommen, dass es Serbiens Platz auf der sogenannten weißen Schengenliste, der Liste der Staaten, die von Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengenraum entbunden sind, gefährden würde.

Mit der Kriminalisierung von Personen, die AsylbewerberInnen bei ihrer Ausreise helfen, vollzieht Serbien einen Schritt, den Mazedonien bereits im Vorjahr vollzogen hat. Dort steht der „Missbrauch des visumfreien Regimes mit den Mitgliedsstaaten der EU und des Schengen Vertrags“ seit November 2011 unter Strafe. Im Juni 2012 wurden dort erstmals vier Männer zu Haftstrafen von jeweils vier Jahren verurteilt, weil sie für schuldig befunden wurden, Personen gegen Geld bei ihrer Reise nach Frankreich geholfen haben. Die Gruppe wurde an der mazedonisch-serbischen Grenze in Tabanovce entdeckt und festgenommen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es zur Begründung der Verurteilung, dass bekannt sei, dass Personen, mit ihrer Ankunft in Frankreich, Anspruch auf soziale, ökonomische und andere Rechte hätten. Dies sei ein Verstoß gegen die Vereinbarungen mit der Europäischen Union und den Schengener Vertragsstaaten.

Während das mazedonische Gesetz eindeutig darauf abzielt, Transportunternehmen zu motivieren will, die Reisenden vor der Abreise auf Ziel oder Zweck ihrer Reise zu überprüfen, beinhaltet das serbische Gesetz in Ansätzen bereits die Möglichkeit, AsylbewerberInnen selbst zu kriminalisieren: In Albanien mussten sich abgelehnte und abgeschobene AsylbewerberInnen bereits mit Betrugsvorwürfen auseinandersetzen.

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