Gegenvorstellung von Thomas Ndindah gegen den OStA beim BGH Dr. Matthias Krauß

Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit zur Aufklärung im Fall des Feuertodes von Oury Jalloh ab

– seine Begründung liest sich jedoch wie eine Handlungsanweisung zu weiterer Vertuschung

Pressemitteilung GBA zum Todesfall Oury Jalloh vom 4. März 2014:
Gegenvorstellung von Thomas Ndindah gegen den OStA beim BGH Dr. Matthias Krauß
Dr. Matthias Krauß ist Oberstaatsanwalt beim BGH in Karlsruhe und der zuständige Sachbearbeiter beim Generalbundesanwalt für die Strafanzeige der Initiative in Gendenken an Oury Jalloh und weiterer Einzelpersonen anlässlich der Präsentation des gerichtsunabhängigen Brandgutachtens am 12. November 2013.In seinem Antwortschreiben vom 11. Februar 2014 lehnt Dr. Krauß die Zuständigkeit seiner Behörde zur Führung eines Ermittlungsverfahrens rundheraus ab. Ganz im Stile der mittlerweile hinlänglich leidigen, über 9-jährigen Tradition institutionalisierter Vertuschung einer notwendigen Aufklärung begründet er seine Ablehnung ausgerechnet mit dem skandalösen Urteil der Magdeburger Richter vom 13. Dezember 2012. Er behauptet, dass alle neuen Erkenntnisse des Brandgutachtens der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh bereits in dieser Urteilsbegründung zweifelsfrei widerlegt worden wären.

Das Konstrukt des Oberstaatsanwalts beim BGH ignoriert dabei vorsorglich, dass gerade die negative Spurenlage an dem erst nachträglich in einer Asservatentüte „gefundenen“ Feuerzeug eben dieses Feuerzeug als ein frei erfundenes Tatwerkzeug entlarvt hatte. Oury Jalloh kann demnach den furiosen Brand an der feuerfesten Matratze in Zelle Nr. 5 gar nicht selbst entfacht haben. Widersprüchliche Zeugenaussagen und vernichtete Beweismittel werden von Dr. Krauß im Gegenzug konsequent in einen Ausschluss uminterpretiert, dass dritte Personen überhaupt am Tatgeschehen in Zelle Nr. 5 beteiligt gewesen sein konnten. Schließlich missbraucht er die mathematische Kombinatorik (300.000 Möglichkeiten der Wärmefreisetzung), um objektivierende Erkenntnisse aus dem durchgeführten und damit auch aus notwendig weiterführenden Brandgutachten für ganz und gar unmöglich zu erklären. Hierdurch versucht die oberste Anklageinstanz des Rechtsstaates Deutschland allen Ernstes, die mittlerweile überdeutlichen Hinweise auf eine Tatausführung durch Polizeibeamte des Dessauer Polizeireviers mit durchschaubar haltlosen Pseudoargumenten einfach vom Tisch zu wischen.

Dies ist nicht nur eine erneute Ohrfeige für die seit 9 Jahren auf Aufklärung und Gerechtigkeit wartenden Hinterbliebenen, sondern ein weiterer kaltblütiger Schlag eines Schreibtischtäters ins Gesicht einer längst aufgeklärten Öffentlichkeit – insbesondere derer, die den heutigen Stand der Erkenntnisse durch ihren entschlossenen Protest erst in die Gerichte Sachsen-Anhalts und wiederholt bis zum Bundesgerichtshof getragen haben. Fast alle harten Fakten, die bis heute ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurden, sind Ergebnis des solidarischen Widerstandes gegen das Kartell der mörderischen Täter, ihrer vertuschenden Kollegen und den institutionalisierten Helfershelfern in der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und Ministerien Sachsen-Anhalts und nunmehr auch der obersten Anklagebehörde. Sie alle arbeiten Hand in Hand bei der Manipulation von Beweismitteln und der Aufrechterhaltung hypothetischer Deutungshoheiten, die dem Opfer zynisch verhöhnend eine paradoxe Täterschaft für sein Schicksal unterschieben wollen. Da wurde die Tatortuntersuchung nach Vorgabe des vertuschenden Szenarios der „Selbstentzündung“ erst verspätet und ohne Brandsachverständigen durchgeführt, Beweismittel verschwanden in verschiedensten Behörden oder wurden wahlweise erst später hinzugefügt und alle Untersuchungsaufträge zum strikten Beweis der einzig „denkbaren“, vorgeblich möglichen Unmöglichkeit pervertiert. Durch diese unumstößliche Interpretationsdominanz soll jeglicher Versuch einer objektivierenden Klärung des Sachverhaltes möglichst vermieden werden. Doch alle Akteure dieses Rechtsstaates haben bisher eines nicht mit einkalkuliert: Wir sind mehr als sie!

Die solidarische Kraft einer öffentlichen Aufklärung kann durch ihre hierarchische Repressionsstruktur nicht auf Dauer aufgehalten werden. Eine nachhaltig mobilisierte, kritische Masse aus Freunden, migrantischer Community, antirassistischen und gesellschaftskritisch-humanistischen Kräften hat gegen den Widerstand von Staatsanwaltschaft und Gerichten die bisher wesentlich aufklärenden Untersuchungen zum Feuertod finanziell und organisatorisch autark realisiert – von einer 2. Autopsie (knöcherne Schädelverletzungen) über eine kontinuierliche Prozessbeobachtung zur laufenden Information der Öffentlichkeit bis hin zum ersten Brandgutachten zu den tatsächlich relevanten Fragen von Brandentstehung, -verlauf und -ergebnis.

Oury Jallohs Feuertod war wie ein Fanal, das dem Widerstand gegen die Kontinuitäten rassistischer Staatsgewalt, gegen rassistische Morde an Menschen nicht-deutscher Herkunft auf deutschen Straßen, in deutschen Lagern, an den EU-Außengrenzen und schon in deren Herkunftsländern ein konkretes Gesicht verliehen hat, welches im vorliegenden Fall direkt in eine geflieste „Schlichtzelle“ der deutschen Polizei nachvollzogen werden kann.   Der deutsche „Rechtsstaat“ hat hier keine glaubwürdige Wahl mehr. Die außergerichtlich bereits geleistete und auch weiter zu betreibende Aufklärung kann nicht auf Dauer ausgeblendet oder  erhindert werden. Der hier vom Generalbundesanwalt konstruierte Versuch der Disqualifikation objektiver Fakten beweist einmal mehr eine Unglaubwürdigkeit dieser Behörde i.S. einer vorrangig zu leistenden Staatsräson. Erinnert sei hier an schon zuvor restriktive Entscheidungen, wie z.B. zur Beteiligung am Irakkrieg, dem bombardierten Tanklastzug im Afghanistankrieg oder der geheimdienstlichen Förderung von NSU und NSA – bei keinem dieser Vorfälle bestand je relevanter Klärungsbedarf!

OURY JALLOH – DAS WAR MORD!
KEIN VERGEBEN – KEIN VERGESSEN!
TOUCH ONE – TOUCH ALL!

Weitere Informationen:
Gegenvorstellung von Thomas Ndindah gegen den OStA beim BGH Dr. Matthias Krauß:
Im Todesfall Oury Jalloh: Thomas Ndindah vs GBA am BGH – Bezug: Ihr Antwortschreiben vom 11. Februar 2014 – AZ 2 APR 308/13-5 (http://thevoiceforum.org/node/3495) sowie die Reaktion des Dessauer Oberstaatsanwalts Folker Bittmann auf die Ergebnisse des Brandgutachtens nach der Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 12. November 2013: http://www.youtube.com/watch?v=EZxVtPn6YNw

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