BGH: Rechtswidrige Dublin-Haft!‏

Vermutlich ca. 80 Prozent aller Abschiebehaftfälle rechtswidrig

Haft ohne Strafhaft *  Dublinhaft rechtswidrig*  Abschiebehaft rechtswidrig
Nachdem der EuGH in der letzten Woche die Abschiebungshaft in gewöhnlichen Haftanstalten als EU-rechtswidrig verboten hat, wird heute eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshof vom 26. Juni 2014 bekannt, nach der nahezu alle Abschiebungsinhaftierungen im Rahmen des Dublinverfahrens – und somit vermutlich ca. 80 Prozent aller Abschiebehaftfälle – EU-rechtswidrig sind!

Ulla Jelpke (DIE LINKE) fordert deshalb heute erneut einen generellen Verzicht auf die Abschiebungshaft sowie eine sofortige Entlassung und Entschädigung der Betroffenen – hier ist die Pressemitteilung auch das Urteil verlinkt und abrufbar:
http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=2985

Bereits im März hatte Ulla Jelpke die Bundesregierung mit einer schriftlichen Frage auf die Rechtswidrigkeit der Dublin-Haft in Deutschland seit Inkrafttreten der Dublin III-Verordnung hingewiesen, weil es an gesetzlich definierten, objektiven Kriterien für die Annahme einer erheblichen Fluchtgefahr fehlt (im Anhang). Die Antwort der Bundesregierung war damals schon idiotisch (siehe meine Rundmail vom 25.3.2014), angeblich würden „nationale Regelungen … von einer EU-Verordnung ausnahmsweise nicht verdrängt, wenn diese notwendig sind, um der Verordnung zu ihrer Wirksamkeit zu verhelfen“.
Nun hat es die Bundesregierung schwarz auf weiß vom BGH, dass Schutzsuchende in Deutschland leichtfertig und ohne gesetzliche Grundlage ihrer Freiheit beraubt wurden, nur weil sie hier um Schutz nachgesucht haben.

Genaue Zahlen zu Dublin-Inhaftierungen gibt es nicht, weil die Bundesregierung hierzu auch auf mehrfache Anfrage Angaben verweigert.
Zuletzt hatte die Fraktion DIE LINKE Ende 2013 nach entsprechenden Zahlen gefragt – die Bundesregierung hat in verfassungswidriger Weise Auskünfte und Abfragen bei den Bundesländern hierzu verweigert (siehe Anhang, BT-Drs. 18/249, Frage 1 und 2).

An dieser Stelle mal ein dickes Lob und Dank an die engagierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die solche Urteile erstreiten!

Beste Grüße
Thomas Hohlfeld