Das BVerfG-Urteil zum AsylbLG durch die Hintertür auszuhebeln
Am 27.08.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des AsylbLG vorgelegt, dergegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung BMAS vom 4.6.2014 nochmals verschärft wurde (teilweise Einbeziehung Aufenthaltserlaubnis § 25 V AufenthG, Mindestbezugsdauer § 3 AsylbLG 15 statt 12 Monate, aber Herausnahme Aufenthaltserlaubnis § 25 IVa und IVb AufenthG). Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Mehr Informationen