AsylbLG am Fr 28.11.2014 im Bundesrat

Stimmt Rot-Grün diesmal für die Fortsetzung der lebensgefährlichen Minimalmedizin?‏

Liebe KollegInnen,
der Bundestag hat den Entwurf für ein novelliertes AsylbLG gemäß BT-Drs 18/2592 am 6. November 2014 in 2. und 3. Lesung unverändert beschlossen. Die SPD verwies im AS-Ausschuss des Bundestages „mit Stolz darauf, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nunmehr umgesetzt würden – und das in einem guten Gesetz.“, vgl. Bericht des Ausschusses in BT-Drs 18/3073. Dabei wird die seit über zwei Jahren ausstehende Anpassung der Leistungshöhe, des Personenkreises und der Bezugsdauer an die Maßgaben des BVerfG-Urteils vom 18.7.2012 nur sehr unzureichend umgesetzt.

Jetzt besteht die Gefahr, dass bei der letzten noch zu überwindenden Abstimmungs-Hürde am 28.11.2014 im Bundesrat auch die RotGrünen, RotRoten und GrünRoten Länder, die sich seit dem BVerfG-Urteil öffentlich immer für die Abschaffung des AsylbLG positioniert haben, diesmal für das diskriminierende Sondergesetz stimmen werden.
Nicht einmal der im AS-Ausschuss und auch im Bundesrat diskutierte Minimalkompromiss, alle AsylbLG Leistungsberechtigten ebenso wie Hartz IV Bezieher in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen, im Wege der Pflichtversicherung nach § 5 SGB V oder zumindest im Wege der Aushilfsversicherung nach § 264 Abs 2 SGB V, und damit wenigstens die übelsten, teils tödlichen Menschenrechtsverletzungen durch das AsylbLG zu stoppen, würde dann von den Ländern noch verfolgt.

Vgl zur Kritik des AsylbLG unsere ausführliche Stellungnahme (auf Seite 39 ff mit zahlreichen Beispielen zur lebensgefährlichen Minimalmedizin) und unsere Thesen.

Lobbyarbeit ist daher gefragt, speziell bei den Landesregierungen
* Hamburg
* Bremen
* NRW
* Hessen
* RH-Pfalz
* BaWü
* Brandenburg
* Thüringen
* Schleswig-Holstein
* Niedersachsen
und bei den Parteien der Grünen, der Linken und der SPD.

Beste Grüße

Georg Classen
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