Dublin II Abschiebung nach Italien
EU-Mitgliedsstaaten dürfen Flüchtlinge nur noch dann nach Italien zurückschicken, wenn den Migranten bestimmte Rechte etwa zur gemeinsamen Unterbringung einer Familie garantiert werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Mehr Informationen und EGMR Tarakhel