Aufschiebende Wirkung angeordnet
Das Verwaltungsgericht Münster hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31.10.2014 über die Einstufung unter anderem der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat geäußert. Das Gericht hat dem Eilantrag einer asylsuchenden serbischen Familie stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet (Beschluss vom 27.11.2014, Az.: 4 L 867/14.A, rechtskräftig).