Was ändert sich alles?
Zum 1. März 2015 treten eine Reihe von Änderungen zum Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Diese sollen ganz überwiegend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das im Juli 2012 den Gesetzgeber aufgefordert hatte, für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Aufenthaltsdauer zu sorgen. Die Broschüre gibt es hier.