PRO ASYL fordert: Außenminister Steinmeier muss den Militäreinsatz verhindern
Pressemitteilung / PRO ASYL /Am 22. Juni treffen sich die EU-Außenminister, um über den geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper zu beraten. PRO ASYL fordert Bundesaußenminister Steinmeier auf, beim EU-Außenministertreffen die gefährlichen und völkerrechtswidrigen Pläne von EU-Außenbeauftragte Mogherini zu stoppen. „Europa rutscht sehenden Auges in ein gefährliches militärisches Abenteuer. Obwohl die Bundesregierung den Plänen mit Skepsis begegnet, verweigert sie eine klare Positionierung. Wir appellieren an den Außenminister, endlich klar mit Nein zu votieren“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Der geplante Militäreinsatz verstößt gegen Völker- und Verfassungsrecht, gefährdet das Leben von Flüchtlingen und Zivilisten und droht in Libyen in höchster Gefahr festsitzenden Flüchtlingen die Chance zur Flucht zu nehmen. Trotzdem versucht die EU-Außenbeauftragte im UN-Sicherheitsrat eine Zustimmung für den Einsatz zu erhalten.
Eine rechtliche Expertise deutscher Menschenrechtsorganisationen kommt zum Ergebnis, dass der geplante Militäreinsatz völkerrechtswidrig ist. Das Forum Menschenrechte, ein Zusammenschluss von über 50 Menschenrechtsorganisationen in Deutschland, fordert die EU auf, militärische Einsätze und Abschottung zu unterlassen und stattdessen legale Einreisewege für Flüchtlinge zu schaffen. (Positionspapier: http://is.gd/62ffkC ; Juristisches Gutachten: http://is.gd/ST4rG1)
Für Militäreinsatz in und an der Küste Libyens bedarf es ein UN-Mandat, dass nach Art. 39 der UN-Charta eine „Bedrohung des Friedens“ voraussetzt. Die EU-Außenbeauftragte konstruiert diese Bedrohung, indem Sie die angebliche Destabilisierung der EU-Staaten durch hohe Flüchtlingszahlen anführt. Diese Konstruktion ist zynisch und mit internationalem Recht nicht zu vereinbaren. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine völkerrechtliche Verpflichtung und keine Gefahr für den Frieden.
Eine Beteiligung deutscher Soldaten an dem Militäreinsatz ist nach dem Grundgesetz verboten. Art. 87a Abs. 2 Grundgesetz statuiert ein Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär. Schleusung ist nach den völkerrechtlichen Verträgen ein privates Strafdelikt, dem alleine mit dem Strafrecht und durch polizeiliche Ermittlungen begegnet werden kann. Umso irritierender ist die Entsendung von deutschen Bundeswehrsoldaten nach Rom, die dort den Militäreinsatz planen sollen.
In internen Papieren hat die EU eingestanden, dass der Militäreinsatz unkalkulierbare Risiken mit sich bringt, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu „Kollateralschäden“ führen wird und den Bürgerkrieg in Libyen anzuheizen droht. Die einzige Antwort, die die EU auf die interne selbstkritische Einschätzung hat, ist eine PR-Strategie gegen den drohenden Reputationsverlust. (http://is.gd/QxEfZg)
Der „Krieg gegen Schlepper“ liefe auf einen Krieg gegen Flüchtlinge hinaus: Wie Recherchen u.a. von Amnesty International (http://is.gd/OTTJZt) zeigen, drohen Schutzsuchenden in Libyen Vergewaltigungen, Folter, Entführungen, brutale Ausbeutung und Verfolgung durch Milizen und kriminelle Banden. Der geplante EU-Einsatz gegen Schlepper liefe darauf hinaus, den Betroffenen die meist einzige Chance zu nehmen, der Hölle Libyens zu entkommen. Statt Schleuser militärisch zu bekämpfen muss die EU dringend in Libyen festsitzende Flüchtlinge und Migranten evakuieren und Flüchtlingen die legale Einreise in die EU ermöglichen.
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