„Ist es eine Straftat ein Ausländer zu sein?
Wir denken nicht.“
*Flüchtlinge, die in ein Land wieder einreisen, aus dem sie zuvor abgeschoben wurden, dürfen mit Haftstrafen belegt werden. Entsprechende nationale Gesetze stünden nicht im Widerspruch zu europäischen Regelungen, urteilte der Europäische Gerichtshof.* Von Bettina Meier, ARD-Hörfunkstudio Brüssel.
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg ist eine Überraschung: Demnach können Asylbewerber, die abgeschoben wurden und danach wieder illegal einreisen, zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Es ist EU-Staaten also erlaubt, Flüchtlinge als Straftäter behandeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte in Luxemburg eine entsprechende Regelung <http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150112de.pdf> im italienischen Recht. Die EU-Regeln stünden dem nicht grundsätzlich entgegen.
Haftstrafe mit EU-Recht vereinbar
Noch vor dem Urteil hatte der zuständige Generalanwalt in seiner Empfehlung für die Richter geschrieben: „Ist es eine Straftat ein Ausländer zu sein?
Wir denken nicht.“ Im jetzt vorliegenden Urteil hat sich der Tenor geändert: Eine solche Praxis stehe nicht im Widerspruch zur sogenannten Rückführungsrichtlinie der EU. Diese legt Regeln für die Abschiebung fest.
Im verhandelten Fall ging es um einen Albaner, der aus Italien abgeschoben wurde. Kurze Zeit nach seiner Ausreise war er zurückgekommen und festgenommen worden. Er soll für acht Monate ins Gefängnis. Als Begründung gab der Gerichtshof an, solche Sanktionen dienten einer EU-weiten gemeinsamen Einwanderungspolitik, die verstärkt illegale Einwanderung bekämpfen soll.
Das dürfte auch andere EU Staaten ermutigen, härter gegen illegale Flüchtlinge vorzugehen. So droht beispielsweise Ungarn schon jetzt illegal eingereisten Flüchtlingen mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
/Aktenzeichen: C-290/14/“
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