EU-Gipfel: PRO ASYL zum türkischen Vorschlag
Presseerklärung 08. März 2016 PRO ASYL | Als Versuch, das individuelle Asylrecht abzuschaffen, bezeichnet PRO ASYL- Geschäftsführer Günter Burkhardt den Vorschlag der Türkei, in Griechenland angekommene Flüchtlinge wieder zurückzunehmen, wenn die EU im Gegenzug Syrer aus der Türkei aufnimmt. „Damit wird das Leben eines Eritreers, der vor dem Militärregime flieht, oder das Leben eines aus dem Irak oder Afghanistan Fliehenden gegen das Leben eines Syrers ausgespielt. Nicht nur Syrer sind Flüchtlinge. Jetzt soll die Herkunft bestimmen, ob ein Mensch Schutz findet. Dieser Vorschlag ist menschenverachtend.“ Nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sind die individuellen Fluchtgründe maßgebend, nicht die nationale Herkunft.
PRO ASYL warnt: Der türkische Vorschlag wäre das Aus für das individuelle Asylrecht. Die EU will pro forma Schnellverfahren an der Grenze und Hauruck-Abschiebungen aus Griechenland zurück in die Türkei. Dies ist ein Bruch der EMRK.
PRO ASYL fordert Bundeskanzleramt und Bundesverteidigungsministerium auf, klarzustellen, was der Auftrag der Bundeswehr im Rahmen des NATO-Einsatzes in der Ägäis ist. Das Aufhalten von Flüchtlingsbooten und die Zuarbeit der NATO beim Stoppen von Flüchtlingsbooten in türkischen Gewässern hält PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt für „Beihilfe zum Menschenrechtsbruch“.
Die Türkei ist kein „sicherer Drittstaat“ im Sinne des Flüchtlings- und Europarechts (siehe Presseerklärungen vom 04.03. und 07.03.). Sie inhaftiert Flüchtlinge und schiebt sie ab. Sie weist Flüchtlinge an der Grenze sogar nach Syrien zurück. Die Mithilfe beim Zurückschleppen von Booten in die Türkei wäre eine eklatante Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach der Abschlusserklärung des EU-Gipfels vom 08.03. soll die Türkei alle Flüchtlinge, die in türkischen Gewässern aufgehalten werden, zurücknehmen.
PRO ASYL befürchtet, dass der NATO-Einsatz zu Menschenrechtsverletzungen führt. Deutsche und andere Soldaten unterliegen der Geltung der EMRK. „Das Zurückschleppen von Booten in türkischen Gewässern ist Unrecht, über das in Deutschland niemand redet. Es gibt keine rechtsfreien Räume“, sagt Burkhardt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im sogenannten Hirsi-Urteil am 23.Februar 2012 entschieden, dass europäische Staaten die EMRK auch außerhalb der europäischen Gewässer beachten müssen.
PRO ASYL kritisiert, dass beim EU-Gipfel keine Lösung für die in Griechenland vor der mazedonischen Grenze festsitzenden Flüchtlinge gefunden wurde. Die EU schaut tatenlos zu, wie die Situation immer weiter eskaliert. Sehenden Auges wird eine Situation herbeigeführt, in der die Menschen schutzlos sind. Es gibt in Griechenland weder ein funktionierendes Asylsystem noch eine Grundversorgung für Zehntausende von Flüchtlingen.