Leider hat sich Baden-Württemberg dennoch an der Charterabschiebung beteiligt…
Meldung 26.02.2017 – Quelle | Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann hat – auch im Namen einiger grüner stellvertretender Ministerpräsidenten – einen Brief mit Datum vom 17.02.2017 an Bundesaußenminister Gabriel geschrieben, in dem er seine Sorge über die aktuelle Entwicklung in Afghanistan zum Ausdruck bringt und eine neue Einschätzung der Sicherheitslage für Afghanistan fordert. Leider hat sich Baden-Württemberg dennoch an der Charterabschiebung am 22.02.2017 beteiligt: Von den 18 abgelehnten Asylbewerbern an Bord waren laut Spiegel fünf aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg, vier aus Hessen, zwei aus Hamburg, zwei aus Sachsen-Anhalt und einer aus Rheinland-Pfalz.
So richtig der Hinweis auf die mangelnde Aktualität und Qualität des Lageberichts des Auswärtigen Amtes ist (siehe hierzu die Kritik von Thomas Ruttig), so fragwürdig ist doch das kleinmütige Auftreten einer Partei, die in elf Bundesländern mitregiert. Wenn Kretschmann sich öffentlich um die Sicherheit der Flüchtlinge sorgt, die dennoch auch aus dem von ihm regierten Bundesland abgeschoben werden, inszeniert er sich selbst als ein zahnloser Tiger. Dass es auch anders geht, machen die grün mitregierten Landesregierungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Thürigen oder Berlin vor. Auch Nordrhein-Westfalen hat sich an der letzten Charterabschiebung erfreulicherweise nicht beteiligt. Dagegen war Rheinland-Pfalz trotz anderslautender Erklärungen wieder mit einer Abschiebung dabei. Es ist natürlich gut, wenn die Grünen Druck auf das Auswärtige Amt machen (siehe z.B. Grüne Hessen). Worte allein können aber nicht reichen. Wir wollen endlich auch in Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Hamburg Taten sehen.
Unbestreitbar ist die „Einschätzung der Sicherheitslage“ Aufgabe des Auswärtigen Amts. Unbestreitbar sind jedoch die Länder für den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Wenn festgestellt wird, dass der Lagebericht des Auswärtigen Amtes nicht auf dem aktuellen Stand ist und in zentralen Punkten aktuellen Lageeinschätzungen widerspricht, ist es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Länder, daraus Konsequenzen zu ziehen und zu handeln. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesländer, die seit 2005 Abschiebungen nach Afghanistan faktisch so gut wie nicht vollzogen haben (ausgenommen Straftäter), trotz einer von allen Menschenrechtsorganisationen für 2016 festgestellten massiven Verschärfung der Sicherheitslage in Afghanistan nun dem nicht sehr überzeugenden Diktum des Bundesinnenministers folgen sollten, es gäbe nunmehr „sichere Gebiete“ in Afghanistan.
Die Bundesländer sind nicht handlungsunfähig, wie Kretschmann immer wieder Glauben machen will. Sie haben z.B. die Möglichkeit, Abschiebungen im Rahmen eines Abschiebungsstopps für zunächst drei Monate auf Eis zu legen – der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig hat diesen Schritt in seiner Landtagsrede überzeugend begründet. Sie können das Auswärtige Amt auffordern, vorliegende Menschenrechtsberichte und Unterlagen zu würdigen, und mit entsprechender Begründung Abschiebungen bis auf Weiteres stoppen. Schließlich können die Länder den betroffenen Flüchtlingen entsprechend dem Bremer Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG wegen bestehender Unzumutbarkeit (und damit Unmöglichkeit) einer Rückkehr ausstellen und damit für einen effektiven Schutz sorgen.
Kai Weber