‚Geflüchtete die ab dem 15. März 2017 in Griechenland registriert wurden, dürfen wieder zurückgeschickt werden‘
Die sogenannte Dublin-Verordnung, die festlegt, welcher Mitgliedstaat der Europäischen Union für welche Asylsuchende zuständig ist, wird gerade überarbeitet. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Europäische Kommission im Mai 2016 unterbreitet mit dem Ziel, AsylbewerberInnen europaweit gerechter zu verteilen. Mehr dazu bei Radio Dreyeckland.