Müssen EU-Botschaften Visa für Geflüchtete ausstellen, die von Folter und unmenschlicher Behandlung bedroht sind?
Aktion Bleiberecht hat bereits am 10. Februar 2017 über ein anstehendes Urteil des EuGH berichtet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft, inwieweit eine Einreise in die EU genehmigt werden muss, wenn der Antragsteller von Folter oder unmenschlicher Behandlung bedroht ist. Chance für legale EU-Einreise? Morgen Dienstag werden wir mehr wissen!
Die Empfehlung des EuGH-Generalanwalts |“Paolo Mengozzi (EuGH) will aus humanitären Gründen helfen. | Doch noch vor dem Urteil hat der hoch angesehene und einflussreiche Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, in seinem Schlussantrag schon offiziell mitgeteilt, welche Rechtsauffassung er vertritt. Danach seien ein EU-Mitgliedsstaat und dessen Behörden verpflichtet, ein humanitäres Visum auszustellen, wenn Gefahr für Leib und Leben beim Antragsteller besteht. Artikel 4 der Europäischen Grundrechtecharta verbietet „Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung“. Mengozzi plädiert dafür, Flüchtlingen aus besonders gefährlichen Ländern wie Syrien mit einem humanitären Visum eine legale Möglichkeit zu schaffen, das europäische Asylsystem zu nutzen. Allerdings sind die Vorschläge des Generalanwalts nicht bindend. Die Richter des EuGH beraten derzeit unabhängig vom Schlussantrag des Generalanwalts.“ Quelle ffm
„Für sein nun anstehendes Urteil ist der EuGH nicht an das Plädoyer seines Generalanwalts gebunden. Folgt er aber dem Vorschlag Mengozzis, was häufig der Fall ist, hätte dies weitreichende Folgen für die Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU.“ schreibt die Frankfurter Rundschau.