Ermittlungsverfahren gegen Geistliche, deren Gemeinden in Bayern Kirchenasyl gewähren
18.03.2017 Quelle: Asyl in der Kirche | „In mehreren Fällen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen Geistliche, deren Gemeinden in Bayern Kirchenasyl gewähren. Wir, die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, kritisieren dies scharf und
solidarisieren uns ausdrücklich mit den betroffenen Gemeinden, Pastorinnen und Pastoren.
Wir haben kein Verständnis für die Kriminalisierung von Menschen, die gewaltfrei dafür eintreten, Menschenrechte zu achten und Leben zu schützen. Kirchenasyl ist eine Tradition, die unseren Rechtsstaat stärkt und nicht von ihm verfolgt werden sollte.
Gerade 2015 ist staatlicherseits nach Gesprächen mit den Kirchen erneut die grundsätzliche Akzeptanz des Kirchenasyls bekräftigt worden. Hier Ermittlungen anzustrengen, ist ärgerlich und unnötig. Das wirkt wie ein Einschüchterungsversuch, der auf der symbolpolitischen Klaviatur spielt. Kirchengemeinden gewähren in besonderen Härtefällen Kirchenasyl. Sie tun dies aus innerer Glaubensüberzeugung und nach eingehender Beratung und wollen damit Abschiebungen verhindern, die mit nicht zumutbaren Gefahren für die Betroffenen verbunden wären. Der Aufenthaltsort der Menschen im Kirchenasyl wird den zuständigen Behörden immer bekannt gegeben, aktuell befinden sich bundesweit circa 550 Personen in etwas über 300 Kirchenasylen. In den meisten Fällen kann für diese Menschen eine Lösung gefunden werden: Kirchenasyle enden ganz überwiegend erfolgreich.
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche ermutigt Gemeinden, sich weiter empathisch und solidarisch für die Rechte von Geflüchteten einzusetzen.“