’39 Prozent der Familien sind nicht in abschließbaren Wohneinheiten untergebracht‘
Bislang müssen nach geltendem Gesetz Asylantragsteller aus sogenannten sicheren Herkunftsländern für die Dauer des Asylverfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben, bis über ihr Asylverfahren abschließend entschieden wurde. Dies kann Monate dauern. Nun sollen mit dem Gesetz zur Verschärfung der Ausreisepflicht all jene, denen man eine ’schlechte Bleiberechtsperspektive‘ prognostiziert, ebenfalls für die Dauer des Asylverfahrens in den Massenlagern bis zum Ende des Asylverfahrens verweilen. Einschließlich Minderjährige. Mehr dazu in einem Artikel des MIGAZIN.