Gesetz zur polizeilichen DNA-Analyse: Bitte um Unterstützung einer kritischen Stellungnahme

Stellungnahme gegen die Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse

Stellungnahme | „Sicherheitspolitiker_innen drängen derzeit darauf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesreform zu verabschieden, die die polizeilichen  Befugnisse bei  der DNA-Analyse drastisch erweitern soll.

Den Strafverfolgungsbehörden soll erlaubt werden, DNA auf Marker für Haut -, Haar- oder Augenfarbe zu untersuchen, so die Eingabe aus dem Bundesrat. Bei Massengentests soll die Polizei Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in ziehen dürfen, so die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Und Bayern fordert zudem, auch die Analyse „biogeographischer Herkunftsmarker“ zu legalisieren.

Wir protestieren gegen diese Vorhaben, wie sie im „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ gebündelt werden. Die vorgeschlagenen Verfahren erlauben keine eindeutigen Aussagen, sondern nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen (1). Vor allem  aber verletzen sie bisherige Standards des Datenschutzes (2) und können rassistische Stimmungsmache  und Diskriminierung fördern oder gar heraufbeschwören (3) …“
Die Zeit drängt, deswegen wünschen wir uns eine Rückmeldung bis zum Montag, den 24. April 18 Uhr , bitte an isabelle.bartram@gen-ethisches-netzwerk.de
Auch wenn Ihr/Sie nicht unterzeichnet, würden wir uns sehr über eine Verbreitung  der Kritik am Gesetzentwurf freuen.