Syrische Flüchtlinge erhalten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
Wie die Osnabrücker Zeitung berichtet, gesetht das Verwaltungsgericht Osnabrück immer mehr syrischen Flüchtlingen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu – entgegen der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). „Dieses erleidet eine Schlappe nach der anderen.“ Mehr dazu in der OZ.