Interessen zwischen Nationalismus und ökonomischer Verwertung
Ob in Arbeit oder Ausbildung immer wieder werden Geflüchtete abgeschoben. Arbeit schützt generell nicht vor Abschiebung, solange eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wurde. Offensichtlich schütz auch eine Ausbildung oder ein möglicher Ausbildungsvertrag nicht vor einer Abschiebung, da sich Behörden selbst an beschlossene Vereinbarungen, wie die ‚3+2-Regelung‘ nicht halten. Andere wiederum lehnen Härtefallanträge, eine letzte Möglichkeit um einen Aufenthaltstitel über einen Arbeitsplatz zu bekommen, grundsätzlich ab, mit dem Ziel soviel wie möglich Menschen abzuschieben.
- Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge – „3+2-Regelung“
- GEW – Keine Abschiebung während der Ausbildung
- rbb Info Radio – Geflüchtete in Lindow: Angelernt und abgeschoben?
- Welt N24 – Bayerns folgenschwerer Sonderweg bei der Integration
- taz – Beauftragter für Ablehnungen
- Süddeutsche Zeitung – Arbeit gefunden, trotzdem abgeschoben
- Migazin – Ausbildungschancen junger Migranten verschlechtert – sogar bei besseren Schulabschlüssen
- Freundeskreis Stuttgart Bad Cannstadt – Gegen Abschiebungen gut integrierter Menschen in Arbeit und Ausbildung