„Die größte Zahl von Ausreisepflichtigen kommt demnach vom Balkan sowie Afghanistan.“
Selbst nach den politischen Beschlüssen der Asylgesetze I und II, der Einstufung der Balkan-Länder zu ’sicheren Herkunftsländern‘, nach der Verabschiebung verschiedener Gesetze u.a. des Gesetzes des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und weiterer Gesetze zeigt sich, dass nicht 500.000 oder 200.000 Flüchtlinge, wie jüngst wieder in verschiedenen Medien verbreitet wird, ausreisepflichtig sind, sondern aktuell 62.000 Menschen. Die tagesschau schreibt aktuell: „So teilte das Bundesinnenministerium mit, dass von den Erstantragsstellern aus diesen Jahren bis zum 30. April 2017 rund 27.000 Menschen ausreisepflichtig sind und über keine Duldung verfügen. Das heißt, sie müssten die Bundesrepublik eigentlich verlassen. Weitere 45.000 Erstantragssteller aus den Jahren 2015 und 2016 haben zudem einen Duldungsstatus.“ Weitere Informationen bei der tagesschau.