Angeordnete Ausreisepflicht
Geflüchtete in Europas Lagern werden zermürbt, damit sie einer „freiwilligen Rückkehr“ zustimmen – mit zum Teil verheerenden Folgen. Ein Bericht von Maria Hartmann und Kolu BilisumaDie GIZ steigt in die „freiwillige“ Rückkehr und Reintegration von Flüchtlingen ein. Fragen an Tejan Lamboi vom Network of Ex-Asylum Seekers in Sierra Leone.
Afghane stirbt nach freiwilliger Rückkehr in Kabul – Augsburger Allgemeine
„Köthen – Die Formulierung „Freiwillige Ausreise“ bezeichne die Konsequenz aus der „intensiven Beratung“ abgelehnter Asylbewerber, Deutschland doch lieber von selbst wieder zu verlassen. Er werde in Abgrenzung zum amtlichen Begriff Abschiebung, der Zwangsmaßnahmen beinhalte verwendet. Die Freiwilligkeit einer solchen Ausreise dürfe jedoch bezweifelt werden, erklärte die sechsköpfige Jury der Frankfurter Universität in Köthen in Sachsen-Anhalt. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl begrüßte die Wahl des Begriffes zum Unwort des Jahres.“ Unwort des Jahres 2007
Die Abschiebung ist unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen. Aufenthaltsgesetz §59