Wenn Kümmern zur Straftat wird
Ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung: „Die Landessynode der Evangelischen Kirche hat sich auf ihrer Sitzung in Coburg im März mit dem „deutlichen Anstieg staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Pfarrerinnen und Pfarrer“ befasst. Mittlerweile, so heißt im Sitzungsprotokoll, „wird selbst bei abgeschlossenen Kirchenasylen, die Jahre zurückliegen, ermittelt“. Das Protokoll spricht von einer aktuellen „Änderung der Ermittlungspraxis in Bayern“. Der Landeskirchenrat hat vor einiger Zeit beschlossen, dass Geldauflagen und Geldstrafen nicht aus Kirchensteuermitteln gezahlt werden können. „Auch bei einer Freiheitsstrafe würde diese“, so heißt es in einer Stellungnahme, „niemand stellvertretend antreten können“. Aber die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten werden von der Landeskirche übernommen.“