Allein die Bedürftigkeit ist für uns ein Kriterium der Hilfeleistung
Ziel muss es sein, den Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Menschen in Deutschland zu verbessern – ohne Rücksicht auf ihren Aufenthaltsstatus oder ihr Einkommen.
»Allein die Bedürftigkeit ist für uns ein Kriterium derHilfeleistung.« Zu diesem Prinzip haben sich bereits 2009 der Deutsche Caritasverband und das Deutsche Rote Kreuz gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in einem Positionspapier zu Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität bekannt. Bei der Hilfeleistung wird also nicht unterschieden nach Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen und politischen Anschauungen, noch nach dem Aufenthaltsstatus der Menschen. Auch wird die Hilfeleistung nicht von dem Grund abhängig gemacht, warum eine Person in eine Notlage geraten ist.“
Mehr Infos hier: „Auch in Deutschland leben Menschen, die keinen oder einen erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem haben. Betroffen sind Menschen ohne Papiere, aber auch Deutsche ohne Krankenversicherung, Asylsuchende und in zunehmendem Maße EU-Bürger*innen, die keinen Krankenversicherungsschutz nachweisen können. Diese Menschen werden im Moment unvollständig – und meist unentgeltlich – in humanitären Parallelstrukturen zum Gesundheitssystem versorgt, obwohl sie über rechtliche Leistungsansprüche verfügen. Die BAG Gesundheit/Illegalität konzentriert sich in diesem Arbeitspapier insbesondere auf die Problemstellungen und Lösungsansätze für Menschen ohne Papiere. Von den vorgeschlagenen Maßnahmen würden alle genannten Personengruppen profitieren.
Ziel muss es sein, den Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Menschen in Deutschland zu verbessern – ohne Rücksicht auf ihren Aufenthaltsstatus oder ihr Einkommen. BAG Gesundheit_Illegalität Arbeitspapier 2017 final