Kinder müssen jederzeit das Recht auf Bildung haben!
Kein Recht auf Bildung für Kinder aus dem Transitzentrum in Manching. Das Münchener Verwaltungsgericht sieht das anders. Der Freistaat Bayern interessiert den Beschluß nicht. Die Ingolstädter Schule schickt die Kinder wieder weg. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel „Trotz Gerichtsbeschluss – Rektor schickt Flüchtlingskinder weg“ vom 26. Januar 2018.
Schulpflicht/zum Schulzugangsrecht statusloser Kinder in den Bundesländern nach Änderung von §87 AufenthG am 26.11.2011 durch das Katholische Forum Leben in der Illegalität, Spätsommer/Herbst 2012