Rückübernahmeabkommen der EU und der Bundesrepublik Deutschland

Rückübernahmeabkommen im Überblick

Deutsche Behörden haben direkten Zugriff zur pakistanischen Datenbank

Die EU hat mit folgenden Länder Rückübernahmeabkommen:  Albanien (seit 01.05.2006), Bosnien und Herzegowina (01.01.2008), Georgien (01.03.2011), Hongkong (01.03.2004), Macao (01.06.2004), Mazedonien (01.01.2008), Moldau (01.01.2008), Montenegro (01.01.2008), Pakistan (01.12.2010), Russische Föderation (01.06.2007), Serbien (01.01.2008), Sri Lanka (01.05.2005), Ukraine (01.01.2008), Armenien (01.01.2014), Aserbaidschan (01.09.2014), Türkei (01.10.2014), Kap Verde (01.12.2014). Türkei (01.10.2014). Rückübernahmeabkommen der Bundesrepublik Deutschland.

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Informationen zu Pakistan:

„Pakistan, Sammelabschiebung, Passbeschaffung

Auch nach Pakistan finden mittlerweile Sammelabschiebungen statt. Soweit wir wissen, betraf das beim letzten Flug am 06.12.2017 ausschließlich Straftäter, die unmittelbar aus der Haft abgeschoben wurden. Die Sammelabschiebung fand parallel zur Sammelabschiebung nach Afghanistan statt, erregte aber nur sehr wenig öffentliches Interesse. Soweit wir wissen, konnte die Abschiebung von wohl 40 Personen durchgeführt werden, obwohl diese keine Pässe oder andere Identitätsdokumente hatten. Eine weitere für den Dezember geplante Abschiebung wurde abgesagt, die nächste soll im Januar stattfinden. Ob weiterhin nur geplant ist, Straftäter aus der Haft abzuschieben, ist nicht bekannt.

Wir haben bisher immer darüber informiert, dass Abschiebungen nach Pakistan nur mit einem pakistanischen Pass möglich sind. Wir haben nun allerdings neue Informationen erhalten:
Ein Rückübernahmeabkommen EU-Pakistan existiert schon seit 2010, hat aber in der Vergangenheit eher schlecht als recht funktioniert, vor zwei Jahren hat Pakistan das Abkommen dann komplett ausgesetzt. Seit 2014 gibt es zwischen Deutschland und Pakistan eine Vereinbarung, die Deutschland Zugriff auf pakistanische Datenbanken erlaubt. Anscheinend haben die deutschen Behörden inzwischen auch wirklich direkten Zugang zu der pakistanischen Datenbank erhalten, in der biometrische Daten von pakistanischen Staatsbürgern gespeichert sind (sog. „elektronische Plattform“).

Das Prozedere ist also: Die Ausländerbehörde nimmt Fingerabdrücke (bzw. beauftragt die Polizei im Wege der Amtshilfe mit der Fingerabdruckabnahme), gleicht diese mit der pakistanischen Datenbank ab, bekommt dann den genauen Namen und das Geburtsdatum, gibt diese Daten an die pakistanische Botschaft weiter, mit der Aufforderung Rückreisepapiere auszustellen, die Botschaft bestätigt die Daten und die Staatsbürgerschaft und stellt ein Rückreisepapier aus (keinen Pass). Dieses Prozedere soll insgesamt circa 3 – 5 Monate dauern. Das bedeutet, dass nun auch vollziehbar ausreisepflichtige Pakistani (auch wenn sie keine Reisepässe oder andere Identitätspapiere vorgelegt haben) abschiebungsgefährdet sind (mindestens allerdings die Straftäter unter ihnen). Bitte raten Sie daher allen Pakistani (die sich teilweise bereits seit Jahren mit einer Duldung in Deutschland aufhalten und oft gar keine Befürchtungen mehr haben), eine anwaltliche Beratung und evtl. Vertretung zu organisieren, damit insbesondere geklärt werden kann, welche anderen Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung noch in Betracht kommen.“

Quelle: Kanzlei Haubner Schank 2018Newsletter