Baden-Württemberg ist mitverantwortlich für die massiven Einschränkungen des Asylrechtsartikels 16 im Jahr 1993
Das Land Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland am 15. September 1980 Sammellager für Geflüchtete eingerichtet. Wer nach Baden-Württemberg kommt muss ins Lager, war die Parole. Seit diesem Zeitpunkt hat die konservative Politik in Baden-Württemberg alles getan, um nach und nach immer mehr Flüchtlingsrechte zu beseitigen. In Karlsruhe wurde unter Einbindung des dortigen Regierungspräsidiums ein Sammellager mit mehreren Verwaltungsaufgaben erprobt, das unter dem Namen ‚Karlsruher Modell‘ bekannt wurde. Das „Karlsruher Modell“ wurde am 1. Oktober 1989 bundesweit eingeführt.
Baden-Württemberg plante 1991 ein Bezirksstellenkonzept. Was sich so harmlos anhört, kommt den heutigen geplanten AnkER-Zentren sehr nahe. „In das vom Innenministerium Baden-Württemberg erarbeitete Bezirksstellenkonzept sind die Erfahrungen des Landes mit der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Karlsruhe (ZASt) eingeflossen.“ schreibt das Innenministerium von Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung am 10. Dezember 1991. Die Etablierung der Bezirksstellen 1994 wäre ohne Grundgesetzänderung nicht machbar gewesen. So hat Baden-Württemberg wesentlich dazu beigetragen, das Grundrecht auf Asyl negativ zu besetzen und zu „entkernen,“ wie PRO ASYL es formulierte. Für die ausgrenzenden Registrier- und die geplanten diskriminierenden AnkER-Zentren, sowie für die politisch brisanten Landeserstaufnahmeeinrichtungen tragen die Landesregierungen von Baden-Württemberg eine erhebliche Verantwortung. Dazu veröffentlichen wir eine ‚vertrauliche‘ Beschlußvorlage von 1991 des Ministerrates Baden-Württemberg, die dazu ausführlich Auskunft gibt. „Beschlussvorlage – vertraulich- Ministerrat.“ In der baden-württembergischen Flüchtlingspolitik ist eine Kontinuität der massiven Ausgrenzung über mehrere Jahre zu erkennen.