Datenaustauschverbesserungsgesetz Nr.2
Am 02.02.2016 wurde das Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossen. Nun hat das Bundeskabinett am 30. Januar 2019 mehrere weitere Asyländerungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren.
MIGAZIN schreibt: „Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden.“
Der BumF stellt in einer Stellungnahme fest: „Die angedachten Vorgaben widersprechen grundlegenden Prinzipien des Minderjährigenschutzes, es fehlen die Sicherstellung des Primats der Kinder-und Jugendhilfe für alleine flüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an.“
Was sind die zentralen Änderungen? Dazu schreibt Netzwerk Datenschutzexpertise folgendes:
Als wesentliche neuen Regelungsinhalte nennt der Entwurf folgende Aspekte
- -Authentisierung von Onlineabrufen vom AZR durch Organisationen statt Einzelpersonen,
- -Verwendung der AZR-Nummer in der Kommunikation zwischen beteiligten Stellen,
- -erleichterte Weiterverarbeitung abgerufener AZR-Daten,
- -verbindliche Festlegung einertechnischen Kommunikationsschnittstelle mit dem AZR,
- -Erweiterung der Zuständigkeit der Bundespolizei für ED-Behandlungen,
- -Einbeziehung der Erkenntnisse der Bundespolizei bei der Visumserteilung,
- -Ausweitung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen,
- -flächendeckende Registrierung von unbegleiteten Minderjährigen mit zusätzlicher Erfassung von Fingerabdrücken,
- -Ausweitung der Speicherung von Identifizierungsdaten zur Durchführung von Abschiebungen,
- -zentralisierte Speicherung von Daten zur Förderung der Ausreise.