Weitere Gerichtsverfahren am 14. März 2019 vor dem Amtsgericht Ellwangen.
Neun Monate nach dem Protest gegen eine Abschiebung und dem folgenden Großeinsatz der Polizei in der Ellwangener LEA wurden erneut mehrere Refugees in Untersuchungshaft genommen. Polizei und Staatsanwaltschaft setzen die Einschüchterung und Verfolgung der Ellwangener Refugees fort.
Am 30. April 2018 sollte ein Togoer aus der Ellwangener LEA abgeschoben werden. Einige Refugees solidarisierten sich spontan mit ihm und verhinderten so vorläufig die Abschiebung. Wenige Tage später, am 03. Mai, stürmten fünfhundert Polizisten die LEA, beschädigten Türen, rissen Schlafende aus den Betten, durchsuchten Zimmer und verhaftete einige Refugees. (Infos)
In den Medien wurde die Protestversammlung sofort in Landfriedensbruch und gewaltsame Gefangenenbefreiung umgedeutet. Dabei war niemand angegriffen oder verletzt worden und nichts war beschädigt worden. Einhellig lobten die Parteien im baden-württembergischen Landtag den rechtlich höchst fragwürdigen Polizeieinsatz als Wiederherstellung des Rechtsstaates.
Die erste Welle der strafrechtlichen Verfolgung bezog sich auf den Polizeieinsatz am 3. Mai. An die zwanzig Refugees erhielten Strafbefehle, typischerweise über Siebzig Tagessätze wegen Widerstandes. Die härteste Strafe waren sechs Monate ohne Bewährung wegen eines angeblichen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte. (Infos)
Für Refugees gelten Menschen- und Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung nicht. Die Ellwangener Refugees sollen bestraft werden, um weiter Stimmung gegen die Refugees zu machen und um den Großeinsatz der Polizei zu rechtfertigen. Vor allem sollen die Refugees eingeschüchtert werden. Die Refugees in den großen Lagern sollen nicht mehr aufmucken, jeglicher Widerstand soll im Keime erstickt werden. Menschenwürde und Grundrechte gibt es später im Integrationskurs, aber nur für einige Auserwählte.
Mittlerweile ist einer der im Zusammenhang mit dem 30. April festgenommenen Refugees aus Ellwangen wieder frei und der Haftbefehl gegen ihn wurde fallen gelassen.
Die anderen Refugees sitzen jedoch weiterhin in U-Haft. Termine für die Gerichtsverhandlungen gibt es noch nicht.
Die 3. Mai – Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Januar hatte ein Refugee mit seinem Einspruch gegen den Strafbefehl Erfolg, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. (Infos) Am 14. März gibt es zwei weitere Verhandlungen aufgrund von Einsprüchen gegen Strafbefehle.
Zeigt Solidarität, kommt zu den Gerichtsverfahren.
am 14. März 2019 um 9 und um 14 Uhr,
Amtsgericht Ellwangen
Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst)
Öffentlichkeit macht einen Unterschied! Menschenrechte für alle – Rights for ALL
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