Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte
Berlin, 27.12.2019 – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) analysiert routinemäßig die Mobiltelefone asylsuchender Menschen. Die Datenträgerauswertung ist kostspielig, intransparent, generiert kaum verwertbare Ergebnisse und verletzt Grundrechte, so das Ergebnis einer heute von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) veröffentlichten Studie.
Die Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa [2]“ befasst sich mit der im Jahr 2017 eingeführten Analyse elektronischer Datenträger durch das BAMF. Wenn eine asylsuchende Person weder Pass noch Passersatzdokument vorweisen kann, ist die Behörde dazu berechtigt, ihr Smartphone auszuwerten, um Hinweise auf Identität und Herkunft zu erhalten. Analysiert werden Kontakte, ein- und ausgehende Anrufe und Nachrichten, Browserverläufe, Geodaten aus Fotos sowie verwendete Emailadressen und Benutzernamen auf Plattformen wie Facebook, booking.com und Tinder. Ein konkreter Verdacht, dass die asylsuchende Person über ihre Identität oder ihr Herkunftsland lügt, ist nicht erforderlich.
„Handys enthalten unzählige persönliche Daten. Ein staatlicher Zugriff darauf ist deshalb an hohe verfassungsrechtliche Hürden geknüpft. Indem das BAMF ohne konkrete Verdachtsmomente die Handys geflüchteter Menschen durchleuchtet, missachtet es diese Vorgaben eklatant“, sagt Lea Beckmann, Juristin bei der GFF und Co-Autorin des Berichts. „Es verletzt damit das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme von zigtausenden Menschen – und das für wenig aussagekräftige Ergebnisse.“
Seit der Einführung des Verfahrens im Jahr 2017 hat das BAMF hochgerechnet etwa 20.000 Mobiltelefone von Asylsuchenden ausgelesen und über 11 Millionen Euro in dieses Verfahren investiert. Im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 scheiterte das Auslesen in etwa einem Viertel der Fälle bereits an technischen Problemen. Mehr als die Hälfte der erfolgten Datenträgerauswertungen erwiesen sich als unbrauchbar. Nur in 1-2 % der verwertbaren Auswertungen fanden sich Widersprüche zu den Angaben, die die Asylsuchenden selbst in ihren Befragungen gemacht hatten. Von der Einführung des Handydatenauslesen profitierten also in erster Linie die Technologiehersteller.
„Die Auswertung von Handydaten durch das BAMF zeigt die Grenzen unseres Rechtsschutzsystems: Die Betroffenen haben praktisch keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Nur das Bundesverfassungsgericht kann das zugrundeliegende Gesetz für verfassungswidrig erklären und kippen. Ein solches Gerichtsverfahren ist langwierig und kostspielig. Für die einzelne Person kommt Hilfe dann längst zu spät“, kritisiert Beckmann. „Wir wollen helfen, diese Rechtsschutzlücke zu schließen. Deshalb bereiten wir derzeit gemeinsam mit betroffenen Personen und engagierten Kooperationsanwälten rechtliche Schritte gegen die Datenträgerauswertung vor.“
Für die Studie wertete die Journalistin Anna Biselli und die Juristin Lea Beckmann einen umfangreichen Quellenbestand aus, darunter Ergebnisberichte von Datenträgerauswertungen, Asylakten, interne Dienstanweisungen, Handbücher und Schulungsunterlagen des BAMF, Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren, Stellungnahmen von Rechtswissenschaftler*innen, Flüchtlingsorganisationen und Verbänden, sowie Informationen, die durch parlamentarische Anfragen in Bundestag und Landesparlamenten öffentlich wurden. Zudem führten die Autorinnen Hintergrundgespräche mit Geflüchteten, Anwält*innen und Rechtswissenschaftler*innen, Verfahrensberatungsstellen und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland und anderen Ländern Europas.
Die Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa“ finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/studie-handydatenauswertung
Weitere Informationen über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Handydatenauslesung durch das BAMF finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/refugee-daten
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