Eine erste Einschätzung
zur Unterbringung von Geflüchteten in Baden-Württemberg in Landeserstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Flüchtlingsunterkünften.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg beschließt eine Rechtsverordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die nun bis zum 15. Juni 2020 gilt, und erwähnt darin mit keinem Wort geflüchtete Menschen die in Massenlagern leben müssen. Dies obwohl selbst IM Strobl meint: „Wir haben im Ankunftszentrum und den Erstaufnahmeeinrichtungen eine besondere Wohn- und Lebenssituation. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, was möglich ist, um Corona-Infektionen in Erstaufnahmeeinrichtungen zu identifizieren und zu isolieren und eine mögliche Ausbreitung zu unterbinden“.
Sucht man auf den Seiten der Regierungspräsidien, bei den Ausländerbehörden oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach brauchbaren Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus für Geflüchtete in mehreren Sprachen, so findet man nur sehr wenige Hinweise. Nichts konkretes und wenn dann, nur in deutscher Sprache. Das Bundesamt informiert zum Coronavirus ohne die Problematik der Massenunterkünfte zu benennen.
In der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl wurde wegen einem Coronafall der Ausgang für 533 Geflüchtete verboten und das Lager in ein Gefängnis verwandelt. Nun kam es wegen Protestaktionen zu einem Polizeieinsatz. Auch im bayernweiten Ankunfts- und Verteilzentrum sind drei Personen positiv auf Corona getestet worden. Alle 450 Bewohner*innen stünden nicht unter Quarantäne, unterlägen aber einer besonderen Gesundheitsbeobachtung. Vorbereitungen für eine isolierte Unterbringung und Quarantäne würden getroffen. In der Stadt Freiburg sind sämtliche Besuche in kommunalen Flüchtlingsunterkünften bis zum 31. März 2020 nicht erlaubt. Sämtliche Kurse, die das soziale Leben bestimmten, finden nun nicht mehr statt. Erste an dem Coronavirus erkrankte gibt es in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe und in der Anlaufstelle in Heidelberg. In der Anlaufstelle in Heidelberg wurde ein Quarantäne-Gebäude eingerichtet. Alle neu Ankommenden werden auf den Virus getestet und stehen die ersten 14 Tage unter Beobachtung.
Die Situation in den Massenunterkünften wird sich noch weiter verschärfen. Darauf müssen wir uns einstellen. Wenn 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung den Virus bekommen werden, so gilt diese Prozentzahl auch für Geflüchtete.
Tatsächlich gibt es nur wenige Informationen für Geflüchtete im Internet.
- Hier werden einige Forderung u.a. des Flüchtlingsrat Thüringen benannt.
- Hier gibts übrigens Infos und Updates zu COVID19 in verschiedenen Sprachen!
- What if you have no residency permit?
There is a risk that hospitals refuse to admit patients without documents, despite legal requirement. Private groups and charities offer free medical care to UndocumentedMigrants.
Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus - vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Englisch, Dari, Arabisch, Farsi, Türkisch, Russisch, Italienisch, Französisch
Was ist aktuell das Wichtigste?
- 1. Geflüchtete brauchen Informationen in ihren Sprachen
- 2. Kontakte in die einzelnen Massenlager aufbauen.
- 3. Eine Hotline zu Bewohner*innen aufbauen, damit sie über die Vorgänge im Lager berichten können. Dazu sollten wir einen minimalistischen Flyer an die Menschen im Lager herausgeben.
- 4. Welche vorbereitende Maßnahmen wurden im Lager bereits getroffen? Welche Informationen haben die Bewohner*innen bekommen?
- 5. Geflüchtete müssen sofort in kleinere Unterkünfte weiterverteilt werden.
- 6. Die medizinische Versorgung muss auch für Menschen, die nur über das Asylbewerberleistungsgesetz versichert sind, gewährleistet werden.
- 7. Keine Quarantäne für ein gesamtes Lager!
- 8. Wichtig ist, dass nun alle Informationen gesammelt werden!