Kommerzielle Sicherheitsfirmen in EAen

Kommerzielle Sicherheitsfirmen und die Durchsetzungen von EAen

Hausordnung in Freiburg erneut am 15.12.2021 geändert.

(Stand: 19.01.2022: Informationen werden ergänzt/aktualisiert! Wer Informationen zu kommerzielle Sicherheitsfirmen hat, bitte an info@aktionbleiberecht.de wenden.)

Welche Aufgaben haben kommerzielle Sicherheitsfirmen in Sammellagern für Geflüchtete?

Nach den Ausschreibungen sind sie für „Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste“ zuständig. Begrifflichkeiten, die in den Leistungsverträgen teilweise präzisiert sind. Die Bewachungserlaubnis wird nach § 34a Abs.1 Satz 1 GewO erteilt. Dies soll sich jedoch alsbald mit einem neuen Sicherheitsgewerberecht unter dem Dach des BMI ändern.

Die Aufgaben der kommerziellen Sicherheitsfirmen sind auch in den Hausordnungen bestimmt. Darüber gibt es jedoch rechtlichen Streit, der u. a. vor dem VGH-Mannheim und Verwaltungsgerichten ausgetragen wird. Neben dem § 44 AsylG bestimmen noch § 6 FlüAG die Unterbringung in einer EA.

In einem Beschluss des VGH Baden-Württemberg (12 S921/21) schreibt der VGH: „ Der Gesetzgeber hat den Regierungspräsidien bei Erlass der Regelung des § 6 Abs. 3 FlüAG hinsichtlich der Ausgestaltung der Nutzungsverordnung ein weites Ermessen eingeräumt und die dortige Ermächtigungsnorm generalklauselartig ausgestaltet.“ „Das eingeräumte Ermessen wird lediglich dadurch beschränkt, dass es sich um erforderliche Anordnungen und Maßnahmen handeln muss, die die Sicherheit und Ordnung in der Erstaufnahmeeinrichtung aufrechterhalten sollen.“

Wie die Erstaufnahmeeinrichtungen letztendlich ausgestaltet werden, obliegt der Verwaltung (Regierungspräsidien) und damit der Landesregierung. Gesetzliche Regelungen, die die Rechte der Bewohner*innen in einer Erstaufnahmeeinrichtung direkt benennen, existieren nicht. Von daher ist das Konzept der Grundrechtseinschränkungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine politische Frage. Und damit auch der Einsatz von kommerzielle Sicherheitsfirmen. Tatsächlich können Sammellager, und vor allem Erstaufnahmeeinrichtungen ohne private Sicherheitsfirmen, die über keine Beleihungsrechte (Rechte für Grundrechtseingriffe) verfügen, nicht durchgesetzt werden. Die Aufnahme von Geflüchteten verbunden mit Grundrechtseinschränkungen, wird immer stärker privatisiert.

Im Folgenden soll speziell die Kommerziallisierung der Sammellager in Bezug auf die privaten Sicherheitsfirmen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen von Baden-Württemberg thematisiert werden.

Auftraggeber der Sicherheitsfirmen sind die Regierungspräsidien, die Kreisstädte und Landkreise. Die Aufträge werden wohl alle 2 Jahre europaweit neu ausgeschrieben.

Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg

  • Landeserstaufnahmeeinrichtung LEA Sigmaringen – Kapazität: 875 Plätze
  • Landeserstaufnahmeeinrichtung LEA Ellwangen – Kapazität: 700 + 300 Plätze in Giengen
  • Erstaufnahmeeinrichtung EA Donaueschingen – geschlossen
  • Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg – Kapazität: 700 bis 900 Plätze
  • Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe Durlacher Straße – Kapazität 1.000 Plätze
  • Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe Felsstraße
  • Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Karlsruhe – Eggenstein-Leopoldshafen
  • Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe, Sophienstraße
  • Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Tübingen
  • Ankunftszentrum Heidelberg
  • Erstaufnahmeeinrichtung Schwetzingen
  • Erstaufnahmeeinrichtung Mannheim

Im Zusammenhang mit den Erstaufnahmeeinrichtungen möchten wir auf die aktuelle Schrift (Dezember 2021) des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg „Leben in der Erstaufnahmeeinrichtung – Rechtliche Rahmenbedingungen“ von Sebastian Röder hinweisen.

Private Sicherheitsfirmen in LEAen und EAen in Baden-Württemberg

Landeserstaufnahmeeinrichtungen

Landeserstaufnahmeeinrichtung LEA Sigmaringen – Die LEA Sigmaringen hat eine Aufnahmekapazität von 875 Personen. Dort war seit längerer Zeit die Kahl Security GmbH vertraglich eingesetzt. Für die Kahl Sicherheits GmbH arbeitete auch ein Kreisrat der AfD, der in der Landeserstaufnahmeeinrichtung eingesetzt werden sollte. Nach einem Bericht in der Schwäbischen Zeitung wurde das Arbeitsverhältnis mit ihm gekündigt. Im April 2018 suchte ein Mitarbeiter einer Ravensburger Sicherheitsfirma in der Chat-Gruppe von Uniter nach einem Mitarbeiter als Stellvertreter für die Landeserstaufnahmestelle für Asylbewerber im baden-württembergischen Sigmaringen“ berichtete der Stern. (Weitere Infos) Nach einem Bericht von ntv wurde im Oktober 2021 bekannt, dass fünf Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Kahl Sicherheits GmbH einen Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung schwer verletzt haben. Die Angestellten wurden suspendiert. Nach dem Vorfall wurde ein andere Sicherheitsfirma eingesetzt. Ab dem 1. Januar 2022 soll nun nach Informationen von SWR-Aktuell, Fair Guards Security die Aufgaben in der LEA Sigmaringen übernehmen. Fair Guards Security ist im Juni 2020 in die Schlagzeilen gekommen, nach dem der Bayerische Flüchtlingsrat ein Video veröffentlicht hatte. Nach Recherchen des Bayerischen Flüchtlingsrates gab es bei Fair Guards Security bereits mehrere Vorfälle. Nach SWR-aktuell habe die Sicherheitsfirma aus Fulda das wirtschaftlichste Angebot gemacht“, so das Regierungspräsidium Tübingen.

Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen – In der LEA Ellwangen ist die SDF GmbH aus Dresden momentan vertraglich aktiv. Im Mai 2021 soll es in der LEA zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Bewohnern und Mitarbeitern der Sicherheitsfirma gekommen“ sein, so die Schwäbische. In der LEA Ellwangen waren bis zu 60 Beschäftigte der privaten Sicherheitsfirma angestellt. Im Mai 2020 kam es wohl zu Auseinandersetzungen in der Kantine unter Geflüchteten und Securities. Ab dem Jahr 2020 hat die LEA Ellwangen eine Kapazität von 700 Plätzen. In Giengen/Brenz existiert eine LEA-Außenstelle von Ellwangen mit 300 Plätzen. Im April 2020 wurden „die Lager (Corona) abgesperrt und rund um die Uhr von privaten Security-Mitarbeiter*innen und der Polizei bewacht. Der Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl rief gleich nach der Bundeswehr.“ (Quelle)

Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Donaueschingen – In der EA war die private Sicherheitsfirma CDS Sicherheitsfirma GmbH aktiv. Auftraggeber war das Regierungspräsidium Freiburg. Die Einrichtung wurde mittlerweile geschlossen.

Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg – In der LEA-Freiburg wurde vom Regierungspräsidium Freiburg die b.i.g. sicherheit GmbH Objekt- und Personenschutz beauftragt. In dem Lager werden aktuell 300 weitere Unterbringungsplätze geschaffen. Der Ausbau erfolgt laut RP-Freiburg wegen der Corona-Pandemie um weiterhin eine entzerrte Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen“. Die LEA Freiburg wird letztendlich über mehr als 700 Plätze für Geflüchtete verfügen, die einem reglementierten Regime unterliegen. Obwohl im Oktober und November 2021 900 Geflüchtete angekommen sind und gleich viele in die Stadt- und Landkreise verlegt wurden, stellt sich die Frage, ob die Einrichtung für die Nach-Corona-Zeit weiter ausgebaut wird. Als Ausweichunterkunft wurde die Jugendherberge in Freiburg angemietet, in der sich 123 vulnerable Personen aufhalten.

Wie in anderen Erstaufnahmeeinrichtungen, ist die private Sicherheitsfirma für „Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste“ zuständig.  Der Vertrag wurde am  31.01.2020 verlängert.

Hausordnung am 14.12.2021 erneut geändert

In Bezug auf das Verfahren vor dem VGH-Mannheim wurde die Hausordnung in „§ 11 Kontrollbefugnisse und Kontrollen“ erneut verändert. Nun heißt es „Alle Kontrollen erfolgen auf freiwilliger Basis.“ Wer der Kontrolle nicht „freiwillig“ zustimmt, darf „z. B. Taschen oder Rucksäcke, nicht mit in die Einrichtung“ verbringen. Diese „müssen an der Pforte hinterlegt werden“. Eingefügt wurde u. a. „Alle Kontrollen erfolgen auf freiwilliger Basis“. Eine etwas fragliche Definition von „Freiwilligkeit“, wenn die „Freiwilligkeit“ durch ein Verbot ersetzt wird.

Weiterhin dürfen die Einrichtungsleitung und deren Beauftragte die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner „mit Zustimmung eines Bewohners oder einer Bewohnerin des jeweiligen Zimmers oder zu vorher festgelegten Terminen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung (insbesondere Belegungs-, Zimmer- und Hygienekontrollen, Einhaltung der Hausordnung) betreten.“ Eingefügt wurde „mit Zustimmung eines Bewohners oder einer Bewohnerin“.

Hier Vergleich vorherige Hausordnung, aktuelle Hausordnung.

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Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee – In der Durlacher Allee ist ebenfalls b.i.g. sicherheit GmbH Objekt- und Personenschutz vertraglich eingesetzt. Vertragsabschluss war der 26.07.2021. Die LEA Karlsruhe (früher ZASt und LaST) ist mit das erste funktionale Lager in Deutschland indem die Verwaltung (Regierungspräsidium Karlsruhe, Land Baden-Württemberg, BAMF) die Lagerpolitik (Karlsruher Loch, Karlsruhe Modell) erprobte.

Landeserstaufnahmeeinrichtung Felsstraße in Karlsruhe – In der LEA in Karlsruhe wurde mit Vertragsabschluss am 11.10.2019 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe CIBORIUS Security & Service Solutions Stuttgart GmbH eingesetzt. Ciborius Security hat u. a. ihr Geschäftsmodell speziell an der Unterbringung von Menschen in Sammellagern ausgerichtet. Nach eigenen Angaben haben sie bereits mit den Regierungspräsidien Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart zusammengearbeitet. Spezialisiert hat sich CIBORIUS auf „Erstwohnhäuser, Erstaufnahme, Landeserstaufnahmen und Gemeinschaftsunterkünfte“ Für bis zu 10.000 Geflüchtete war die private Firma CIBORIUS zeitweise zuständig. Eine Bewertung der Arbeitsverhältnisse ist im Internet zu finden. Mit Vertrag am 20.09.2021 wechselte die Sicherheitsfirma in der Felsstraße. Die Siba security service GmbH kam zum Einsatz. Ein Mitarbeiter der Siba Security, der im Anker-Zentrum an der Maria-Probst-Straße in München eingesetzt war, stand im Verdacht Geflüchtete erpresst zu haben, so die SPD-Stadtratsfraktion München im April 2016. Im Internet findet man eine Bewertung zu Siba security von ehemaligen Angestellten.

Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Eggenstein-Leopoldshafen In der Erstaufnahmeeinrichtung wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe b.i.g. sicherheit GmbH Objekt- und Personenschutz beauftragt. Big sicherheit ist mit seinen Niederlassungen und einem umfangreichen Partner-Netzwerk weltweit aktiv. 43 unterschiedliche Bewertungen zu b.i.g. sicherheit sind hier zu finden. Im Regelbetrieb werden in der Erstaufnahme in Eggenstein-Leopoldshafen 200 Personen „öffentlich-rechtlich“ untergebracht. Der private Sicherheitsdienst wird nach § 44 AsylG für „Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste“ beauftragt. § 44 AsylG ist jedoch, bis auf die Bestimmung, dass keine Straftäter beschäftigt werden dürfen, sehr allgemein gehalten.

Landeserstaufnahmeeinrichtung Karlsruhe, SophienstraßeIn der LEA, Sophienstraße in Karlsruhe ist ebenfalls b.i.g. sicherheit GmbH tätig. Vertragsabschluss 11.10.2021, Der Auftraggeber ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, der Vertrag mit b.i.g. sicherheit GmbH wurde am 11.10.2021 abgeschlossen.

Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA)Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Siba security service GmbH am 12.05.2020 vertraglich vereinbart, dass die private Firma den Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen übernimmt.

Ankunftszentrum Heidelberg – In Heidelberg wurde die SIBA Security service GmbH vom Regierungspräsidium Karlsruhe vertraglich angestellt. Weitere Infos zu SIBA Security servive GMBH siehe auch Landeserstaufnahmeeinrichtung Felsstraße. Bei Siba Security sind aktuell 4.000 Personen bundesweit beschäftigt.

Erstaufnahme Schwetzingen – Informationen folgen 

Erstaufnahme Mannheim – Informationen folgen! 

Aktueller Koalitionsvertrag GRÜNE/CDU - Musterhausordnung

Im Zusammenhang mit den Klagen von Geflüchteten der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg wurde im gültigen Koalitionsvertrag Seite 83 folgender Passus aufgenommen:

„Wir entwickeln eine Muster-Hausordnung für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Dabei beziehen wir die Träger der unabhängigen Verfahrens- und Sozialberatung mit ein.“

Tatsächlich bedarf es keiner Muster-Hausordnung, sondern einer Überprüfung, inwiefern der Ermessensspielraum, der von gesetzlicher Seite der Verwaltung eingeräumt wird, durch das politische Konzept der Unterbringung und damit der Grundrechtseinschränkungen überhaupt legitim ist.

Hausordnungen sind ein Regelungsgefüge und keine untergesetzliche Rechtsvorschrift. Als das wurden sie öffentlich auch nicht bekannt gemacht. Hausordnungen sind scheinbar ein Mix aus abstrakt-generellen und konkret-genereller Regelungen, Allgemeinverfügungen ohne selbständige Eingriffsgrundlagen. Ein Mix aus jahrzehnterlanger Verwaltungslogik mit der in den letzten Jahrzehnten die Sammellager etabliert wurden.

Wichtiger ist es ein bundesweit geltendens Gesetz auf den Weg zu bringen, die die Rechte der Bewohner*innen und Bewohner (nicht Nutzer) in ihren Lebens-, Aufenthalts- und Wohnbereich im Sinne von Grund- und Menschenrechten regeln. Dazu zählen z. B. die Handlungsfreiheit, Privatsphäre, Unversehrtheit der Wohnung etc. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob damit die Sammellager in der Form überhaupt noch Bestand haben könnten.

Die aktuelle Unterbringungsform in Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist idelogisch und politisch durch intensive Grundrechtseinschränkungen aufgeladen und wirken absolut negativ in die Gesellschaft hinein.

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Sicherheitsberater in Erstaufnahmeeinrichtungen

Sicherheitsberater |

Nach Informationen des Regierungspräsidiums Tübingen werden, um das politische Konzept der Grundrechtseinschränkungen in Erstaufnahmeeinrichtungen geräuschlos umsetzen zu können, „Sicherheitsberater“ eingesetzt.

„Mit Hilfe von Sicherheitskonzepten werden Schwachstellen ebenso wie besonders schützenswerte Bereiche auf einem Gelände ermittelt und entsprechende Maßnahmen unter Beteiligung der örtlichen Polizei und Sicherheitsfirmen ausgearbeitet und umgesetzt.“

Nach der Landtagsdrucksache (Drucksache 16 / 4079) existiert eine aktive Begleitung der privaten Sicherheitsfirmen durch einen unabhängigen Sicherheitsberater.

„Für die Erstaufnahmeeinrichtungen wurden unabhängige Sicherheitsberater bestellt, die u. a. bei der Erstellung und Fortschreibung standortbezogener Sicherheitskonzepte mitarbeiten, eine regelmäßige Bewertung der Sicherheitslage und des Konfliktpotenzials in und um die Erstaufnahmeeinrichtung vornehmen sowie die vor Ort beteiligten Stellen in Sicherheitsfragen beraten. Zu den Aufgaben der unabhängigen Sicherheitsberater gehört auch die aktive Begleitung der Sicherheitsfirmen bei der Personalauswahl sowie Empfehlungen zur Aus- und Weiterbildung.“

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Hausordnung, Betreiber- und Leistungsverträge

Hausordnung und Betreibervertrag | Nach der Hausordnung, Betreiber- und Leistungsvertrag für private Sicherheitsfirmen ist die vertraglich verpflichtete Sicherheitsfirma zur „Durchsetzung der Hausordnung“ zuständig. Die Aufgaben dazu sind vielfältig. So hat die private Sicherheitsfirma laut Betreibervertrag zum „Zwecke der Zugangskontrolle Lese-Zugriff auf die gespeicherten Daten“ und soll „ die Einhaltung der Zuweisung, wie auch die Zimmer“ täglich kontrollieren.

Betreibervertrag: „Alle Unterbringungszimmer sind regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) zu kontrollieren, ob von Möbeln, elektrischen Geräten, der elektrischen Installation oder anderen Gegenständen Gefahren ausgehen können. In diese Kontrollen ist auch die Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen (z. B. Rauchmelder, Feuerlöscher, usw.) mit einzubeziehen. Die entsprechend der Hausordnung verbotenen Gegenstände aller Art sind einzuziehen, zuordenbar zu lagern und bei Wohnortwechsel (Verlegung) wieder auszuhändigen.“

„Der AN (European Homecare) tauscht sich mit dem vor Ort tätigen Sicherheitsdienst über die Belegungen, Besucher, Zugänge, Abgänge und Auffälligkeiten aus. Der Nachtwache des Sicherheitsdienstes ist eine durchgehend erreichbare Rufnummer mitzuteilen, damit bei besonderen Lagen eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann.

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Aufgaben der Sicherheitsfirmen - Bewachungsvertrag

BewachungsvertragAufgaben der privaten Sicherheitsfirmen (Beispiele) – Unterstützende Aufsicht während der Essensausgabezeiten – Unterstützende Aufsicht bei der Gesundheitsuntersuchung – Unterstützende Aufsicht bei erkennungsdienstlicher Behandlung – Unterstützende Aufsicht bei der Ausgabe des Taschengeldes – Unterstützung bei Zimmer- und Anwesenheitskontrollen – Unterstützung bei Zimmerkontrollen – Begleitung und Aufsicht bei Busfahrten – Kontrollgänge auf dem Gelände und in Gebäuden – Überprüfung der Nassräume etc. – Ein-, Ausgangs und Aufenthaltskontrolle – Durchsetzung der Hausordnung – Durchsetzung des Kochverbotes – Durchsetzung des Verbotes politischer Betätigung

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