Zimmer in EAen und Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
Die Verhandlung ist am Mo. 28. März 22, um 10 Uhr, Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Schubertstr. 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III (16 Plätze für Besucher)
Informationen Ellwangen | Wie der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in einer Pressemitteilung schreibt, wird am 28. März 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Berufungsprozess auch über den am 3. Mai 2018 stattgefundenen Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen verhandelt. Am 3. Mai 2018 stürmten mehr als 500 Polizeibeamte die Einrichtung. Betroffen war auch das Zimmer von Alassa Mfouapon.
Pressemitteilung | „Im Februar 2021 hatte der Anwalt des Bundessprechers vom Freundeskreis Flüchtlingssolidarität, Alassa Mfouapon, erfolgreich geklagt; das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Alassa Mfouapon Recht gegeben: Die willkürlichen Polizeimaßnahmen gegen ihn und damit auch alle anderen Einwohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen im Zusammenhang mit dem Sturm der Polizei auf die LEA am frühen Morgen des 3. Mai 2018 waren unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
Was das Gericht aber nicht anerkannte: Dass die Zimmer von Alassa Mfouapon und der anderen Flüchtlinge in der Unterkunft als Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG nzuerkennen sind. Das Gericht verweigerte damit den Flüchtlingen das fundamentale Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Das ist nicht hinnehmbar und deshalb geht Alassa Mfouapons mit seinem Anwalt, Roland Meister, dagegen in die Berufung, ebenso dagegen, wie er bei seiner Abschiebung im Juni 2018 nach Italien von der Polizei behandelt wurde.“