Etwa 1000 Menschen fordern: Eine andere Aufnahme ist möglich!
Freiburg, 15. August 2022 | Pressemitteilung | Offener Brief | Antwort der Stadt Freiburg v. 18.08.2022 | LEA Watch überreicht offenen Brief an Stadt und Regierungspräsidium Freiburg gegen die ausgrenzenden Verhältnisse in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete.
Die Stadt Freiburg und das Regierungspräsidium (RP) Freiburg wollen sich nicht mit den ausgrenzenden Verhältnissen, die zu intensiven Grundrechtseingriffen gegen Geflüchtete in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) führen, auseinandersetzen. Dazu wurden die Stadt und das RP mehrfach kritisiert. Ob kritisches Rechtsgutachten zur Hausordnung, Gespräche mit Gemeinderät*innen, der Versuch, Gutachterinnen in Verwaltungsgremien einzuladen, oder die Forderung des Migrationsbeirates bei der Evaluation auch die Bewohner*innen als direkte Betroffene anzuhören – Jegliche Versuche einer Debatte über die Aufnahmepolitik wurden abgeblockt.
Deutlich wird dies auch im Mailverkehr zwischen der Stadt und dem Regierungspräsidium Freiburg.1 Bereits in einer Mail der Stadt vom 13. Mai 2020 wurde darauf hingewiesen, dass „die Evaluation“ nicht durch das Regierungspräsidium als Betreiber durchgeführt werden sollte, „sondern eine externe Stelle damit zu betrauen, um absehbare Kritik bei zivilgesellschaftlichen Initiativen und skeptischen Gemeinderatsfraktionen zu begegnen.“ Letztendlich hat das RP selbst die Evaluation durchgeführt2 und auch die Stadt hat keine weiteren Versuche oder Anstrengungen unternommen eine unabhängige Evaluation einzufordern.
In einem Offenen Brief („Für das Recht zu kochen… !)3 wird die Kritik erweitert. Der Offene Brief mit den Forderungen wurde der Stadt und dem Regierungspräsidium am 15.08.2022 per Post zugestellt.
Alleinstehende Geflüchtete erhalten per Asylbewerberleistungsgesetz monatlich 204 € als „notwendiger Bedarf“. Davon sind für Nahrungsmittel etwa 157 € pro Monat oder 5,21 € am Tag vorgesehen. Dieser Betrag gilt für Aufnahmeeinrichtungen wie für kommunale Sammelunterkünfte.4 In der LEA Freiburg herrscht „Vollverpflegung“ und damit ein Kochverbot. Verderbliche Lebensmittel dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden, Kühlschränke existieren keine. Gekocht wird von der Catering-Firma Medirest, die an den politisch gewollt prekären Verhältnissen von Geflüchteten verdient. 1,73 € pro Essen und Person, am Tag 5,21 € für drei Essen, damit kocht Medirest. Die finanziellen Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg an die Catering-Firma liegen höher als einem Geflüchteten überhaupt an Essen gewährt wird. Damit subventioniert das Land eine private Catering-Firma, die mit den Abschreckungsmaßnahmen Profit macht. Wie die Presse5 berichtete, wäre es deutlich günstiger, wenn Geflüchtete sich selbst versorgen dürften.
Im Zusammenhang mit den nicht abschließbaren Zimmern in der LEA Freiburg fordern wir das RP Freiburg und das Justizministerium von Baden-Württemberg auf, die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückzunehmen und anzuerkennen, dass auch Geflüchtete eine Privatsphäre haben und ihre Zimmer durch Artikel 13 GG grundgesetzlich geschützt sind.6 Das heißt nicht nur der Betreiber der LEA, sondern auch alle Bewohner*innen haben das Hausrecht. Das RP und die Stadt Freiburg fordern wir auf, sich konsequent und kompromisslos für Grundrechte einzusetzen und die aktuelle Ausgrenzung zu beenden. Gleiches gilt für das Besuchsrecht. Aus dem Hausrecht leitet sich ein Besuchsrecht ab. Das aktuelle Besuchsverbot isoliert Geflüchtete und erschwert die Kontaktaufnahme zivilgesellschaftlicher Gruppen massiv. Das muss umgehend verändert werden.
Von der Konzeption bis zur Ausführung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind die ausgrenzenden Verhältnisse stringent geplant und damit politisches Programm von Verwaltung und Parteien. Die Missstände in den LEAs sind Ausdruck einer konservativen Programmatik und rassistischen Gesetzen. Damit werden immer mehr demokratische Standards gegen die Gruppe „Geflüchtete“ untergraben. Es braucht einen dringenden Wechsel! Die Corona-Pandemie (Infektionsschutzgesetz)7 stellt eine Lagerunterbringung grundsätzlich in Frage8 und der Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine zeigt, dass eine Aufnahme von Menschen in der bundesdeutschen Gesellschaft auch anders möglich ist.9 Wir fordern die Schließung der LEA Freiburg und das Recht auf würdige Wohnverhältnisse für alle!
Kontakt: Aktion Bleiberecht Freiburg /Lea-watch Freiburg, Adlerstr. 12, 79098 Freiburg
Fußnoten:
- 1) https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-stadt-freiburg-bzgl-evaluation-der-lea-freiburg/
- 2 ) Zur Kritik an der fadenscheinigen Evaluation: https://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2021/12/Ihr-Lagerlein-bleibet-PM-zur-fadenscheinigen-Evaluation-der-LEA-Freiburg.pdf
- 3) https://www.change.org/p/f%C3%BCr-das-recht-zu-kochen-besuche-zu-empfangen-und-die-zimmer-abzuschlie%C3%9Fen
- 4) Der monatliche Betrag beläuft sich auf 367 € (mit dem sog. Taschengeld) für Alleinstehende. Nach der Regelbedarfsstufe 1 bzw. 2 SGB XII wären es 449 € bzw. 401 € . Geflüchtete in Sammellagern erhalten etwa 10 % abgesenkte Leistungen. Die Absenkung der Leistungen entspricht 18 %, wenn sie nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft würden und Leistungen nach dem SBG XII erhielten. Dies betrifft teilweise auch Geflüchtete die länger als 18 Monate in Sammellagern leben.
- 5 ) https://www.welt.de/wirtschaft/article146090010/Das-grosse-Geschaeft-mit-der-Fluechtlings-Verpflegung.html
- 6 ) Mehr Informationen zur Klage gegen die Hausordnung der LEA Freiburg: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/hausordnung
- 7 ) https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/FactSheet_PHNetwork-Covid19_Aufnahmeeinrichtungen_v1_inkl_ANNEX.pdf
- 8 ) „Die coronaschutzkonforme Unterbringung Geflüchteter möglichst dezentral bzw. bei zentraler Unterbringung in Einzelzimmern/kleinen Wohneinheiten ist aus epidemiologischer und aus normativ‐rechtlicher Sicht die beste Präventionsmaßnahme.“ (Aus dem Bericht public-health-covid19.de)
- 9) https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/welche-sozialleistungen-erhalten-gefluechtete-aus-der-ukraine_238_562962.html