Veranstaltung am 07. März ,19.30 Uhr, Uni Freiburg Hörsaal 1010 | Flyer | Plakat | Weitere Informationen | Lager und Sicherheitsdienste | Kommerzielle Sicherheitsdienste in Erstaufnahmeeinrichtungen | »Unternehmen aus dem Dienstleistungsspektrum der privaten Sicherheit sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland«nach dem „Programm Innere Sicherheit 2008/2009“ beschlossen von der Innenministerkoferenz (IMK)
Bericht vom Rand der Dienstleistungspheripherie: Kommerzielle Sicherheitsdienste in Deutschland
Sicherheitsdienste sollten kommerziell und nicht privat genannt werden. Sie vertreten kommerzielle, also profitorientierte Interessen, auf einem von ihnen mitgeschaffenen Angst- und Besorgnismarkt. Schon seit etwa 100 Jahren arbeiten sie hierzulande weitgehend unkontrolliert und juristisch kaum eingehegt.
Ihre Branche ist in den 2010er und 2020er Jahre stetig gewachsen. Dabei greifen das Selbstverständnis der Unternehmen und seiner Lobby-Organisation wie auch die Zuschreibung seitens staatlicher Akteure so ineinander, dass sich der Sektor verkaufsfördernd als Ko-Produzent von Sicherheit inszeniert und staatlicherseits inszeniert wird.
Ein Ausdruck davon ist die Fortschreibung des ›Programms Innere Sicherheit 2008/2009‹, in dem es heißt, »Unternehmen aus dem Dienstleistungsspektrum der privaten Sicherheit sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland«. Beschlossen wurde das Programm von der deutschen Innenministerkonferenz (IMK).
Eine von der IMK beauftragte Arbeitsgruppe meldete im Jahr 2011, dass die Branche mit Landes- und Bundespolizeien sowie den Innenministerien Vereinbarungen und Verträge hat, an denen 123 Wach- und icherheitsunternehmen in zehn Bundesländern und im Bund (durch die Bahn AG) beteiligt sind. Zwölf weitere Vereinbarungen gibt es mit demLobbyverband Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), und in sechs Bundesländern bestehen zudem Vereinbarungen zwischen weiteren Innenbehörden und dem BDSW.
Die Entwicklung der letzten 100 Jahre lässt sich ohne ein Verständnis von kapitalistischen Verwertungslogiken und ohne einen genaueren Blick auf staatliche Regulationsformen kaum verstehen, wie das Auf und Ab des Gewerbes in den vergangenen Jahrzehnten mit Blick auf Umsatz, Gewinn und Beschäftigte zu verstehen ist.
Der Vortrag skizziert diese Entwicklungen und will Raum für Diskussion lassen.
Sollte bis zur Veranstaltung der Referentenentwurf zu einem von der Ampelkoalition angekündigten „Sicherheitsgewerbegesetz“ vorliegen, werden wir dessen Planungen diskutieren und mit den Forderungen des größten Lobbyverbands der Wach- und Sicherheitsbranche, dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), vergleichend bewerten. Volker Eick ist Politikwissenschaftler und Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. Er arbeitet in Berlin und Bern.