Verwaltungsgerichtsverfahren zu rechtlichen Einschränkungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg
18. Januar 2024, Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, Verfahren ab 14:45 Uhr, KUNDGEBUNG ab 16 Uhr
Flyer | Mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) kamen auch intensive Grundrechtseingriffe gegen Geflüchtete nach Freiburg. Das bestätigte auch ein Rechtsgutachten zur Hausordnung der LEA. Mit dem Gutachten im intergrund, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichten sechs Geflüchtete beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ein Normenkontrollantrag zur rechtlichen Prüfung der Hausordnung in. Die Kläger kommen aus „sicheren Herkunftsländern“, dem Senegal und Ghana. Sie lebten monatelang unter den kontrollierten und diktierten Lebensbedingungen. Nach einer Entscheidung des VGH, wurde diese vom Bundesverwaltungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben. In der Sache wurde nicht entschieden. Der Teil der Klage, indem es um konkrete Verbote in der LEA geht, wird nun am 18. Januar 2024, ab 14:45 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt. Auf die jahrelangen Initiativen und Forderungen von Geflüchteten, obwohl sie von vielen Gruppen in Freiburg unterstützt wurden, u. a. von Aktion Bleiberecht und LEA Watch, wurde auf landes- wie kommunaler Ebene zu keinem Zeitpunkt eingegangen. Wir begreifen diese politische Weigerungshaltung als Indiz dafür, dass von allen bürgerlichen Parteien eine autoritäre Entwicklung begünstigt wird. Wir machen weiter und rufen zur Teilnahme am Verfahren und an der anschließenden Kundgebung ab 16 Uhr auf. Weitere Informationen bei der Kundgebung.
NO MORE CAMPS, WE WANT HOMES!
WOHNEN STATT LAGERUNTERBRINGUNG:
NoLagerNowhere!
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Jedoch können sich nur sehr wenige Geflüchtete auf Art. 16a GG berufen. Denn das im GG verankerte Asylrecht wurde vor 30 Jahren faktisch beseitigt. Seitdem ist die BRD von sicheren Drittstaaten umgeben und wer aus einem solchen einreist, hat kein Asylrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention sowie Europäische Regelungen haben den rassistischen Ansatz der GG-Änderung 1993 ausgebremst. Gleichzeitig wurde 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, das das Leben von vielen Geflüchteten bestimmt: Behandlung nur in Schmerzfällen, Leistungen unter dem Existenzminimum, Unterversorgung, Sachleistungen und verpflichtende Arbeitsgelegenheiten im Lager zu 0,80€/h. Die GG-Änderung war der parlamentarische Zuspruch für eine autoritäre Politik, die sich in einer rassistischen Hetze und täglichen Pogromen äußerte. Heute begrüßt die Bundesregierung den EU-Vorschlag, Asylverfahren künftig an den Außengrenzen durchzuführen – fehlender Rechtsschutz und Internierung inklusive. Wer in Deutschland Asyl beantragt muss in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA). Teils jahrelang leben Geflüchtete isoliert und ohne Privatsphäre in Lagern. Nicht abschließbare Zimmer, Kochverbote, Arbeitsverpflichtungen zu 80ct/h und Zimmerkontrollen – das Leben im Lager zermürbt. Grundrechte werden von privaten Securityfirmen mit Füßen getreten. Doch Geflüchtete wehren sich. Dass eine Aufnahme von Geflüchteten auch anders geht, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Die absurde Idee, dass Lager die einzige Antwort auf Fluchtbewegungen sind, stammt aus den 80er-Jahren. Lager sind Herrschaftsinstrumente. Deutschland hat ein gewaltiges Rassismus-Problem! Dass es zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nichts mit Geflüchteten zu tun hat. Lagerunterbringung verhindert ein Ankommen, anstatt es zu ermöglichen.
Schluss mit der Ausgrenzungspolitik:
Lager und Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Solidarisiert euch mit den Klägern und kommt zur Kundgebung!
Für das Recht zu gehen, zu bleiben und zu wohnen!