Die Durchsetzung der Bezahlkarte ist ein kostspieliger und komplizierter Aufwand, mit dem sich unzählige Behörden in Bund und Land, nur mit einem Ziel beschäftigen, das Leben von Geflüchteten behördlich zu gängeln. Über die Höhe der Ausgaben schweigen die Landesregierungen.
Wir die Unterzeichner*innen lehnen die Einführung der Bezahlkarte und die Durchsetzung eines „weniger attraktiven Lebens“ für Geflüchtete entschieden ab. Hier wird nicht nur der Gleichheitsgrundsatz verletzt, sondern in die Autonomie und in die Selbstbestimmung von geflüchteten Menschen eingegriffen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut findet sich hier: Pressemitteilungen 20.11.2024
Lassen Sie die Finger von der autoritären Bezahlkarte!
Pressemitteilung 20.11.2024 | Nachdem 35 Freiburger Gruppen sich bereits in zwei Briefen an den Oberbürgermeister und an den Gemeinderat gewandt hatten und ihn aufgefordert hatten, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte auszusprechen, wurde am 20.11.2024 zum Erlass des Justizministeriums „Einführung der Bezahlkarte in Baden-Württemberg“ von 13 Organisationen und Einzelpersonen eine Pressemitteilung herausgegeben.
Die PM wird mitgetragen vom Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS), Aktion Bleiberecht Freiburg, Lea-watch Freiburg, Arbeitskreis kritische Jurist*innen (akj), iz3w, Kunstaktionsgruppe Salpetra, Linke Liste – solidarische Stadt, 3-Häuser-Projekt, Medinetz Freiburg, IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit in der Erzdiözese Freiburg e. V., r42 Sail and Rescue Freiburg, SUPPORTERS CREW FREIBURG e. V., Initiative ‚Bezahlkarte Stoppen‘ Freiburg und zahlreichen Einzelpersonen wie Sarah-Louise Müller, Pfarrerin, Ev. Pfarrgemeinde Freiburg-Südwest, und Michael Hartmann, Pastoralreferent.
Anfang 2024 wurde per Gesetz der Zeitraum, in dem Geflüchtete reduzierte Leistungen erhalten, von 18 auf 36 Monate verlängert. 2025 werden die Leistungen bis zu 19 Euro (Einzelperson) gekürzt. Damit erhalten sie 22 %1 weniger Leistungen im Vergleich zum minimalen Bürgergeld. Viele Einzelpersonen erhalten ab 2025 rechtswidrig nur 397 Euro/Monat (etwa 30 % weniger). Diese minimalen Gelder werden 2025 nur noch über eine Bezahlkarte gewährt.
1https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/migrationflucht-asylversorgung.html#c1183