10.000 € werden für die Verteidigung von Ahmad und Yamen benötigt
Im November 2016 wurde Ahmed in Ungarn zu zehn Jahren Haft verurteilt, das harte Urteil ging um die Welt. Es wird massiven öffentlichen Druck brauchen, wenn das Urteil im Frühsommer diesen Jahres erneut verhandelt werden wird. Der Staatsanwalt fordert 17,5 Jahre Haft und ist in Berufung gegangen. Und es braucht Geld: Die Prozesskosten für belaufen sich inzwischen auf 10.000€
Spendet hier:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
Stichwort: Röszke 11
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Ahmed H. – einer der Röszke 11 ++ Hintergrund:
Ahmeds einziges Vergehen: illegaler Grenzübertritt nach Ungarn. Am 16. September 2015 waren er und zehn weitere Geflüchtete am Grenzübergang Röszke festgenommen und inhaftiert worden. Als rechtliche Grundlage diente die Schließung des ungarischen Grenzübergangs nach Serbien am Tag zuvor. Am 15.9. war ein Gesetz in Kraft getreten, das »illegale Einwanderung« als Straftat mit bis zu drei Jahren Haft kriminalisiert, seit den späten Abendstunden war auch das Tor des Grenzübergangs verbarrikadiert. Bis dahin durchquerten täglich Tausende die Grenze von Serbien nach Ungarn, in Richtung Österreich, Deutschland oder weiter nach Norden. Nun sichert ein meterhoher Stacheldrahtzaun Ungarns Grenzverlauf.
Am ungarischen Grenzübergang Röszke hatte die unerwartete Schließung am 16. September bei den ankommenden Menschen Wut und Unsicherheit ausgelöst. Einige schafften es schließlich, den Zaun zu überwinden und das Tor zu öffnen. Erleichtert strömten die Menschen hindurch. Plötzlich griffen von vorn völlig überraschend die ungarische Bereitschaftspolizei und die Terrorabwehr an, sie schienen nur darauf gewartet zu haben: Tränengas, Wasserwerfer und Knüppel kommen zum Einsatz, die Situation eskaliert, die Menschen versuchen panisch zurück zu weichen, andere vermummen sich und antworten mit Steinwürfen. In der unübersichtlichen Menge werden Familien und Bezugsgruppen auseinander gerissen. Elf Geflüchtete finden sich danach im Gefängnis wieder. An den „Röszke 11“ wurde in Anwendung des neuen Gesetzes ein Exempel statuiert: Zehn von ihnen verurteilte man im 1. Juli 2016 wegen „illegalen Grenzübertritts“ und der „Teilnahme an Massenunruhen“ beim Sturm auf den Zaun zu ein bis drei Jahren Haft. Ahmed H. erhielt eine Sonderbehandlung: Ihm wirft die Staatsanwaltschaft die Anführerschaft der Unruhen vor, weil mit einem Megaphon andere aufgewiegelt haben soll. Der Terrorismusvorwurf wird mit dem Megaphon begründet. In den Prozessen gegen die Roeszke 11 wurden knapp 100 Polizeizeugen gehört; andere Zeug*innen waren nicht zugelassen. Mehrere am 16. September anwesende Journalist*innen und Mitarbeiter*innen von NGOs könnten die damalige Situation bezeugen: Da Ahmed Englisch spricht, nutzte er das Megaphon, um zwischen der Menge und den ungarischen Polizisten zu vermitteln, und er forderte diese auf, die Grenze zu öffnen. Doch das Gericht ließ diese Zeug*innen nicht zu.
Freiheit für Ahmed und Yamen!
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