Isolation auf höchstem Niveau
PRO ASYL e.V. schreibt: Noch bevor das »Hau ab«-Gesetz offiziell in Kraft getreten ist, möchte Bayern die Isolation von Flüchtlingen durch eine neue Lagerpflicht schnellstmöglich umsetzen. Nun gilt es, dafür zu sorgen, dass andere Bundesländer dem nicht folgen.
Was heißt das eigentlich?
Das vom Bundestag beschlossene »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« ermächtigt die Bundesländer, grundsätzlich alle Asylsuchenden zu verpflichten, bis zum Ende der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen zu bleiben. Bisher gilt das bei einer Unterbringung über sechs Monate hinaus nur für die sog. »sicheren« Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien, Mazedonien, Montenegro, Kosovo, Albanien, Senegal, Ghana. Doch das scheint der Schwesterpartei der CDU nicht genug: Jetzt sollen alle Asylbewerber erst einmal so lange wie möglich fernab der Unterstützungsstrukturen einkaserniert werden können. Das zeigt ein Antrag der CSU zum Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Aufnahmegesetzes (Bayerischer Landtag, Drucks. 17/17214). Mehr dazu.