Rechtsprechungsübersicht: Aktuelle Verfahren beim EuGH zur Zuständigkeit in „Dublin“- und „Anerkannten“-Fällen
Mehr dazu beim Informationsverbund Asyl & Migration. „Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten haben in verschiedenen Fällen die Verfahren ausgesetzt und ungeklärte Fragen, die die Auslegung von Unionsrecht betreffen, dem Gerichtshof der EU zur Entscheidung vorgelegt. Dabei geht es um die folgenden Themen:
- Zuständigkeit für die Asylverfahren von Schutzsuchenden nach der Dublin-Verordnung (Anwendbarkeit der Verordnung in bestimmten Konstellationen sowie Fragen zum Übergang der Zuständigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat)
- Verantwortung für „Anerkannte“, also für Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus (Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz) erhalten haben.“