Frankreich: Gemeinden verweigern Einschulung

SOS Racisme testete französische Gemeinde­äm­ter. Tau­­sen­de Ro­ma-Kin­der ohne Zu­gang zum Schul­sys­tem.

dROMa-Blog | „Jede fünfte Gemeinde in Frankreich ver­wei­gert Roma-Kindern den Schul­besuch. Das ist das Ergeb­nis eines Experi­ments, das die fran­zö­si­schen Men­schen­rechts-NGO SOS Racisme im Vorjahr durch­führte. Mit­arbei­ter der Organi­sa­tion hat­ten stich­proben­artig bei zwanzig Gemeinde­ämtern an­ge­rufen und sich als Eltern eines Mäd­chens aus einer Roma-Behelfs­sied­lung aus­ge­ge­ben, das in die ört­li­che Schule ein­geschrie­ben wer­den soll. Man gab an, sich zu diesem Zweck über die nöti­gen Unter­lagen er­kun­di­gen zu wollen.

Nur in acht der zwanzig kontaktierten Kom­mu­nen gaben die für Schul­fragen zu­stän­di­gen Gemeinde­mit­arbei­ter am Telefon kor­rekt Aus­kunft über die Mög­lich­kei­ten der Ein­schulung auch ohne amt­liche Melde­adresse. Vier Gemeinden teilten den Anrufern jedoch mit, dass eine Ein­schu­lung des Mädchens aus­ge­schlos­sen sei, weil die Be­woh­ner der Roma-Sied­lung keine gül­tige Melde­papiere vor­weisen könn­ten. Für SOS Racisme ein klarer Fall von Dis­kri­mi­nie­rung, gilt doch für alle in Frankreich le­ben­den Kinder von sechs bis sech­zehn Jahren die gesetz­li­che Schul­pflicht, und zwar un­ab­hän­gig vom Vor­liegen einer regu­lä­ren Melde­be­schei­ni­gung.

Acht weitere Gemeinden vertrösteten die Anru­fer auf einen spä­te­ren Zeit­punkt. Die An­ge­legen­heit müsse bei einer per­sön­li­chen Vor­sprache im Ge­meinde­amt be­han­delt wer­den, man werde dann „sehen, was man tun kann“. In diesen Fäl­len könne, so SOS Racisme, eine spä­tere diskri­mi­nie­rende Falsch­aus­kunft bzw. eine rechts­widri­ge Ab­wei­sung des Mäd­chens, nicht aus­ge­schlos­sen werden. Die NGO hat daher eine wei­tere Test­phase an­ge­kün­digt, um heraus­zu­fin­den, welche Aus­künfte den ver­meint­li­chen Roma-Eltern beim per­sön­li­chen Besuch im Amt er­teilt werden.

Insgesamt leben laut Unicef rund 9.000 Kinder und Jugend­li­che in Frank­reich in Bidonvilles. Laut einer Um­frage des „Kol­lek­tivs für das Recht der Roma-Kinder auf Bildung“ (Collectif pour le droit des enfants roms à l’éducation, CDERE), im Herbst 2016 vor­gestellt wurde, be­su­chen 67 Pro­zent der ju­gend­l­ichen Roma, die in Be­helfs­unter­künf­ten bzw. in Bidon­villes le­ben, keine Schule. Bei den ande­ren Jugend­li­chen der­selben Alters­gruppe (12 bis 18 Jahre) sind es nur 7 Prozent.“

(dROMa)