Flüchtlingsrat NRW übergibt Forderungspapier an neue NRW-Landesregierung
Pressemitteilung FlüRat NRW | In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW greift – nach geltender Gesetzeslage – keine Schulpflicht. Ein Anspruch auf regulären Schulbesuch besteht in Nordrhein-Westfalen erst nach Zuweisung zu einer Kommune. Damit bleiben immer mehr Flüchtlinge über einen immer längeren Zeitraum von der Schule ausgeschlossen – ein unhaltbarer Zustand. „Wir brauchen schnellstmöglich geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Bildungsbiographien von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in NRW über einen langen Zeitraum unterbrochen werden“, betont Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
Unsere Hauptforderungen sind:
- Gesetzesanpassung: Schulpflicht ab Aufnahme in der Landesaufnahmeeinrichtung
- Beschulung zeitnah in regulären Schulen
- Beschulung durch qualifiziertes Lehrpersonal in den Landesaufnahmeeinrichtungen, während ein Schulplatz an einer regulären Schule gefunden wird
- zügige kommunale Zuweisung
- kommunale Zuweisung vorrangig in die Kommunen, in der die Kinder und Jugendlichen noch während der Unterbringungen in den Landesaufnahmeeinrichtungen zur Schule gehen