Kritik an der Verwaltungspraxis in Schleswig-Holstein
Die Härtefallkommission Schleswig-Holstein (HFK) hat am 4. September zur Abschiebung der Familie Cekaj aus Kirchbarkau beraten und formuliert deutliche Kritik an der Plöner Verwaltungspraxis. Der Flüchtlingsrat begrüßt die HFK-Forderung nach Rückholung der Familie. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. begrüßt die heutige Stellungnahme der Härtefallkommission zum Fall der sechsköpfigen albanischen Familie Cekaj aus Kirchbarkau. Diese wurde am 15. August abgeschoben, nachdem sie am späten Vorabend von der Polizei aus ihrer Wohnung abgeholt worden war (siehe unsere Opens external link in new windowPE v. 16.8.2017). Die Abschiebung fand trotz eingelegter Anrufung bei der Härtefallkommission statt. Sie wurde von der Ausländerbehörde Plön vollstreckt, obwohl diese zu der noch ausstehenden HFK-Entscheidung frühzeitig in Kenntnis gesetzt worden war. Mehr Informationen.