Nachdem ein Flüchtling einen Asylantrag gestellt hat, wird er für die Dauer des Asylverfahrens in einer Sammelunterkunft untergebracht. Diese liegen oft außerhalb der Wohngebiete, hier in Freiburg zum Beispiel die Wohnheime in der Hammerschmiedstraße, in der Bissierstraße oder in der Hermann-Mitsch-Straße. Dort hat der Flüchtling das Recht auf lediglich 4,5m² Wohnfläche!
Dabei entfällt jegliche Chance auf eine Privatsphäre, da die Flüchtlinge zum Beispiel zu viert in einem 18m²-Zimmer leben müssen. Diese beengenden Bedingungen führen oft zu Konflikten.
Wenn ein oder mehrere Zimmer frei stehen, ist es den Flüchtlingen trotzdem nicht gestattet, in ein anderes Zimmer zu ziehen, da ihnen nach dem baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) §6, Absatz 1 nur diese 4,5m² zustehen.
- Flugblatt als PDF (~250 KB)
- Die Wohnsituation von Flüchtlingen
- Das Lager als Struktur bundesweiter Flüchtlingspolitik
- Flüchtlingsrat NRW