Dienstag den 23. Januar 2018 | 16:30 Uhr Platz der alten Synagoge – Kundgebung – Aktion
Flyer | Im Januar 2018 gab es bereits 3 Sammelabschiebungen vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden in die Länder des Balkans. Eine nächste Sammelabschiebung soll am 23. Januar 2018 vom Düsseldorfer Flughafen nach Kabul/Afghanistan stattfinden. Dagegen wird nicht nur in Düsseldorf oder München protestiert, sondern auch in Freiburg. Aktion Bleiberecht Freiburg ruft zur Teilnahme am Protest auf.
Im vergangenen Jahr wurden 3450 Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Darunter waren viele Dublin-Abschiebungen in andere EU-Länder. Am 23. Januar soll es erneut eine Sammelabschiebung von Düsseldorf nach Kabul / Afghanistan geben. Betroffen davon sind nach ersten Informationen auch Personen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebungen Ende 2016 hat es allein in Bayern 43 versuchte Suizide von afghanischen Geflüchteten gegeben.
Drei Sammelabschiebungen organisierte die zentrale Ausländerbehörde von Baden-Württemberg, die beim Regierungspräsidium Karlsruhe tätig ist, im Januar 2018 vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden in Länder des Balkans.
Am 12. Dezember 2017 wurde bei einer Sammelabschiebung ein an Leukämie erkrankte Person aus Freiburg nach Mazedonien abgeschoben. Immer wieder werden krankte Personen, auch jene die kurz vor einer Operation stehen, abgeschoben.
Am 9. Januar 2018 wurde eine Familie aus ihrer Privatwohnung abgeholt und mit einem Linienflug abgeschoben. Die Abschiebung fand über den Flughafen Frankfurt statt. Die Frau ist psychisch krank und war in Freiburg in Behandlung. Da der Vater zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht Zuhause war, wurden die Frau und die Kinder alleine in den Kosovo abgeschoben. Der Vater reiste ebenfalls aus, um die Familie im Kosovo nicht alleine zu lassen. Familientrennung bei Abschiebungen wird in Baden-Württemberg zur ‚Normalität‘. Mehrere Einzelfälle aus Baden-Württemberg sind bekannt.
Am 19. Januar 2018 wurden von 40 geplanten Personen lediglich 16 abgeschoben. Am 17. Januar waren es von 95 Personen 67 Personen, darunter 52 Roma. 36 waren Kinder unter 14 Jahre. Am 11. Januar 2018 wurden 64 Personen in den Kosovo abgeschoben. Das Regierungspräsidium wollte 97 Personen abschieben.
147 Personen wurden im Januar 2018 in den Balkan abgeschoben. 85 Personen waren bei der Abschiebung nicht anwesend oder konnten gegen ihre Abschiebung rechtlich erfolgreich intervenieren.
Da die Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden, können viele Betroffene nicht einschätzen, wann eine eventuelle polizeiliche Abschiebung stattfinden kann und wird. Insbesondere durch das im August 2017 in Kraft getretene ‚Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht‘, können langjährig geduldete Personen, egal aus welchen Ländern plötzlich abgeschoben werden. Als Grund reicht die Behauptung sie hätten bei der Beschaffung von Identitätspapieren nicht mitgewirkt.
Nach dem Aufenthaltsgesetz steht es Geflüchteten zu sich mit einem Härtefallantrag an die entsprechende Kommission zu wenden. Mit der Antragstellung ist zunächst die Abschiebung ausgesetzt. Wird jedoch der Härtefallantrag nicht angenommen oder abgelehnt erhalten die Betroffenen oft vor einer Abschiebung keine Nachricht über den negativen Entscheid. Dies führte in Baden-Württemberg in letzter Zeit immer wieder zu polizeilichen Abschiebungen.
Wir wollen diese menschenverachtenden Abschiebepraktiken nicht hinnehmen und in Freiburg erneut ein sichtbares Zeichen setzen.