Wussten Sie, dass in Freiburg Menschen leben, die am Tag 1,36 Euro Bargeld zur Verfügung haben?
Seit dem „Asylkompromiss“ 1993 erhalten Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz den „notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, …“ in Sachleistungen. Durch dieses Sondergesetz werden Asylsuchende aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt und erhalten ca. 35 % abgesenkte Leistungen.
Bis zum 14 Lebensjahr bekommen sie 20,45 Euro danach 40,90 Euro Bargeld im Monat. Dies sind umgerechnet 1,36 € pro Tag. Davon müssen alle persönlichen Ausgaben, wie bspw. Telefon, öffentlicher Nahverkehr, Anwaltskosten, Dolmetscher etc. bezahlt werden.
Nahrungsmittel erhalten sie in speziellen Lagershops, durch Essenspakete, oder in dafür vorgesehenen Supermärkten, welche nach einem Chipkartensystem funktionieren. Doch auch hier wird der Einkauf kontrolliert und nicht alle Lebens- und Körperpflegemittel zugelassen.
Es findet eine strukturelle Ausgrenzung statt, die jegliche Integration verhindern soll.