„Wir stellen uns gegen die Orbanisierung!“
Am Samstag den 30.03.2019 gab es in Berlin eine Demonstration gegen das sogenannte „Geordnete Rückkehr“-Gesetz, zu der unter anderem der Republikanische Anwaltsverein aufgerufen hat: Aufruf
„Das geplante Gesetz rückt die Veröffentlichung von Abschiebeterminen in eine bedenkliche Nähe zum Landesverrat, eine der wenigen Strafvorschriften, durch die die Presse bei Veröffentlichung von Vorgängen aus den Staatsapparaten strafrechtlich verfolgt werden kann. Jedoch handelt es sich bei Abschiebeterminen um ganz andere Informationen als um Staatsgeheimnisse. Allenfalls unterliegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen dem Dienstgeheimnis (siehe Landtag Baden-Württemberg Drs. 16/4087, S. 3). Bei der Verletzung des Dienstgeheimnisses ist aber der Amtsträger derjenige, der strafrechtlich verfolgt werden kann, nicht die Journalist*innen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen, die von dem Termin möglicherweise Kenntnis erhalten. Vor diesem Hintergrund ist der in der Gesetzesbegründung genannte »besondere Unrechtsgehalt«, der angeblich bei der Behinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht zutage trete, rechtsstaatlich zurückzuweisen. Bei dem angedachten § 95 Abs. 3b Aufenthaltsgesetz handelt es sich indes um eine bedenkliche Form der vorverlagerten Strafbarkeit, indem bereits die Veröffentlichung des Abschiebetermins unter Strafe gestellt wird, selbst wenn damit die eigentliche Abschiebung noch gar nicht behindert wurde.“ Quelle: Verfassungsblog – Artikel M. Pichl
Seehofers Pläne verstoßen gegen Demonstrations-, Presse- und Informationsfreiheit und die Rechtswegegarantie. Sie machen Geflüchtete quasi vogelfrei und deren Helfer*innen zu Kriminellen. Ist das die Gesellschaft in der wir leben wollen? Süddeutsche Zeitung
Integrationsfeindlicher Gesetzesentwurf vom BMI In Zukunft machen wir uns hiermit strafbar Quelle: RDL
Die Landesflüchtlingsräte weisen alle Versuche mit Nachdruck zurück, ihre Menschenrechtsarbeit zu kriminalisieren. Quelle: Landesflüchtlingsräte Dazu ein KOmmentar bei Twitter. „CDU will den Flüchtlingsräten Mittel entziehen, wenn diese „Abschiebungen be-/verhindern“. Dies könnte z.B. allein durch die Veröffentlichung von Abschiebeterminen der Fall sein. Diese Orbán’sche Politik will keine Probleme lösen, sondern bekämpft Geflüchtete & Zivilgesellschaft“
Nicht nur Kriminalisierung des Öffentlichmachens von Abschiebung/sterminen, nun soll es den Flüchtlingsräten an die Existenz gehen. Von der CDU also wieder der Versuch die AfD rechts zu überholen, auf Kosten der Zivilgesellschaft. Quelle: DLF
Pressemitteilung vom 27.03.19: Sollte Dr. Sommer sich selbst anzeigen? Die geplante Strafbarkeit der Veröffentlichung von Abschiebeterminen ist vor allem rechte Propaganda! Ganze PM: Quelle. Flüchtlingsrat Bayern
Was den Rechtsstaat wirklich bedroht: „Die Verbreitung von Informationen über Abschiebeflüge soll künftig … bestraft werden können. Das ist ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit und es verletzt das Recht auf Informationsfreiheit.“ Quelle: Frankfurter Rundschau
Seit dem Asylpaket I dürfen Abschiebungen nicht mehr dem Betroffenen bekanntgegeben werden.Dabei gehören Abschiebungen zu einem der härtesten Verwaltungsakte, die ein Staat durchsetzen kann.Dem Autor kommt gar nicht in den Sinn, dass genau darin ein Problem des Rechtsstaats liegt.
Rechtsstaat heißt, Menschen werden vor Staat geschützt. Nicht, mit willkürlichen Gesetzen werden Menschen eingeknastet Quelle: mdr-aktuell