Imam C. wurde am frühen Morgen heimlich nach Istanbul abgeschoben! Er befand sich mit einem Mithäftling im Hungerstreik!
Samstag den 13.06.2020 fand mit etwa 50 Personen in der Nähe des Eingangs des Abschiebegefängnisses in Pforzheim eine Kundgebung für die Freilassung der in der Abschiebehaft inhaftierten Menschen statt.
Bericht Pforzheimer Kurier | LabourNet Germany | refugees4refugees
Nach der Kundgebung wurde bekannt, dass Iman C., der sich in der Pforzheimer-Abschiebehaft im Hungerstreik befand, vor Mitternacht heimlich und in aller Eile im Schlafanzug in die Türkei abgeschoben wurde. Seine persönlichen Sachen befinden sich noch im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Weder seine Frau, noch sein Anwalt, Unterstützer*innen noch Bekannte wurden über die Abschiebung informiert. Seine Frau war bei der Protestaktion vor dem Gefängnis dabei und hoffte ihn besuchen zu können. Das Handy wurde Imam abgenommen, deshalb konnte sie ihn ihn nicht erreichen. Wieder einmal bleiben Vorgänge ohne behördliche Transparenz. Das ist institutioneller Rassismus ‚Made in Baden-Württemberg‘. Was mit dem Geflüchteten aus Marokko ist, der sich ebenfalls im Hungerstreik befand, ist bislang nicht bekannt. Ebenso der Verbleib der weiteren 7 Personen.
Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Redebeiträge.
Anfang April 2020 wurde die Abschiebehaft in Pforzheim geschlossen. Alle Inhaftierten wurden wegen der Corona-Pandemie freigelassen. Trotzdem wurden aus Hessen neun Geflüchtete von Darmstadt nach Pforzheim verlegt. Auch Imam C war dabei, der sich seit dem 7. März 2020 in Abschiebehaft befand. In Pforzheim wurden ihm vier Abschiebetermine mitgeteilt und seine Abschiebung vorbereitet. Keine der angekündigten Abschiebung fand jedoch statt. Rechtlich sind das sehr fragwürdige Vorgänge, die eher den Charakter von staatlicher Willkür haben. Vor dem Zivilsenat des BGH ist dazu noch eine Entscheidung anhängig. Imam C. und ein Mitgefangener traten gemeinsam am Mittwoch den 10.06.2020 aus Verzweiflung in den Hungerstreik. Wegen der Corona-Pandemie gab es ein Besuchs- und Kontaktverbot. Die Inhaftierten waren völlig isoliert. Auch das ist rechtlich fragwürdig. „Wie verzweifelt muss man sein, wenn man zum Mittel des Hungerstreiks greifen muss, mit dem man seine Gesundheit riskiert,“ meinte ein Redner bei der Kundgebung. Mit weiteren Mitgefangenen hat Imam C. eine Petition an den Landtag von Hessen und Baden-Württemberg eingegeben. Darin schildern sie ihre Situation in der Abschiebehaft.
Das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg fordert von der Leitung des Abschiebegefängnisses, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und vom Innenministerium eine Stellungnahme. Es stellt sich eine zentrale Frage: Warum werden in Pforzheim Menschen aus Hessen inhaftiert, obwohl zuvor 45 Geflüchtete freigelassen wurden? Warum wurde Iman C. nicht freigelassen, obwohl vier Abschiebetermine, womit die Abschiebehaft begründet wurde, sich als Falschinformationen erwiesen?
In den Reden wurde auch über den staatlichen Umgang geflüchteten Menschen in Sammellagern während der Corona-Pandemie berichtet. So wurde gegen mehrere hundert Menschen in Ellwangen eine Kollektivquarantäne verhängt, selbst auch gegen Menschen, die offensichtlich nicht mit dem Virus infiziert waren. Auch das sind rechtlich sehr fragwürdige Vorgänge, denn es braucht für jeden EINZELFALL eine Anordnung des Gesundheitsamtes und ein Beschluss des Amtsgerichtes. Die Verhängung eines Ausgangsverbotes gegen offensichtlich Nicht-Erkrankte stellt einen rechtswidigen Freiheitsentzug dar.
Sowohl der Abschiebeknast, wie auch die Sammellager sind „besondere Orte“ wo das Recht und der Rechtsbruch verschwimmen. Es sind ‚Institutionen‘ der Macht, in denen wohl rassistische Politik ausgelebt wird. Dies nicht erst seitdem es die aktuelle Abschiebehaft in Pforzheim gibt. Das Gefängnis in Pforzheim diente früher zur Abschiebung von Ostjuden. Damit ist das Gefängnis in Pforzheim schon immer ein Ort, von wo aus Abschiebungen stattfanden.
Weiterhin wurde in einer Rede auf eine Abschiebung eingegangen, die exemplarisch den Umgang mit erkrankten Personen in der Abschiebehaft aufzeigte. So wurde ein sehr kranker Nigerianischer Staatsangehöriger unter absurder Medikamentation mit Schmerzmitteln nach Nigeria abgeschoben. Ein Beispiel von vielen, das zeigt, dass bei den über 1.000 Abschiebungen, die bislang aus dem Gefängnis stattfanden, oft staatliche Gewalt unterschiedlicher Art angewandt wurde, und da soll niemand genau hinschauen.
Um es nochmals zu betonen, Menschen in Abschiebehaft sind keine Straftäter, die meisten von ihnen die inhaftiert werden, sind im Besitz einer regulären Duldung. Deshalb kommt es immer wieder zu Festnahmen in der eigenen Wohnung, in der Sammelunterkunft, am Arbeits- und Ausbildungsplatz, bei den Ausländerbehörden, in Schulen und an anderen Orten. Auch Menschen mit einem ungeregeltem Aufenthaltsstatus sind keine Straftäter im klassischen Sinn.
Das Netzwerk lehnt ebenfalls eine Doppelbetrafung ab. D.h. Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat verurteilt wurden, dürfen nach Verbüssung der Strafe nicht abgeschoben werden. Das kommt einer Doppelbestrafung gleich, die im Kern auch das Grundgesetz verbietet.
Zu den Fragen staatliche Gewalt in der Abschiebehaft, Dublin-Gefangene, Traumatisierung/besondere Schutzbedürftigkeit, Unzulässigkeit der Haft, Telefon/Internetanschluss und Taschengeld, die bei der Kundgebung in Pforzheim nicht zentral angesprochen wurden, fordert das AntiRA-Netzwerk Baden-Württemberg seit mehr als einem Jahr eine Stellungnahme vom Innenministerium. Dazu wurde im Mai 2019 eine Petition eingegeben und auf die Dringlichkeit hingewiesen. Wir wissen, dass Petitionen nichts verändern. Dennoch zeigt der Umgang mit der Eingabe das Verständnis von der vielbeschworenen „Bürgerbeteiligung“ der GRÜNEN. Es gibt von der GRÜN-CDU geführten Landesregierung und vom Innenministerium kein Interesse daran, ungeklärte Vorgänge in der Abschiebehaft Pforzheim aufzuklären. Gleiches gilt auch für den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in Ellwangen, an dem mehr als 500 Polizeibeamte einen Rechtsbruch begingen, in dem sie ohne richterlichen Beschluss in die Zimmer der Bewohner*innen eindrangen.. Warum? Sie sind selbst Teil eines institutionellen Rassismus, der in Baden-Württemberg in den letzten 40 Jahren besondere Blüten (Sammellager) hervorgebracht hat.
Tatsächlich wird ein legitimes Anliegen bewusst verschleppt, um zu verhindern, dass die Abschiebehaft Gegenstand einer öffentlichen Diskussion wird.